Kur beantragen Panikattacke?

1 Antwort

Also: Für eine Kur bzw. Reha-Massnahme ist eine fachärztliche Behandlung im Vorfeld notwendig. Denn es gibt die gesetzliche Bestimmung: ambulant vor stationär.

Das bedeutet, dass die ambulante Behandlung ausgeschöpft sein muss, bevor eine Kur bewilligt wird.

Und diese Behandlung ist nicht ausgeschöpft, wenn man beim Hausarzt, aber nicht beim Facharzt (oderTherapeuten) in Behandlung ist. Wenn der Facharzt die Notwendigkeit der Kur bestätigt, sind die Chancen gut, dass diese bewilligt wird.

Sollte aber aufgrund der Panikattacken eine stationäre Behandlung erforderlich sein, kann auch der Hausarzt eine Einweisung in ein Fachkrankenhaus veranlassen.

Ich habe lange Zeit bei einer Krankenkasse gearbeitet.