Kündigungsfrist Deutsche Post. Hab noch einen befristeten Vertrag. Kann ich von heut auf morgen kündigen?

3 Antworten

Frag nach einem Aufhebungsvertrag, die Post ist da ziemlich kulant, sonst bekommst du eine Sperre, wenn du keine neue Arbeitsstelle im Anschluss hast.

Und nein, auch du musst eine Kündigungsfrist einhalten. der Arbeitgeber besteht allerdings selten drauf.


ILoveNCIS 
Fragesteller
 05.03.2022, 07:15

Kann ich den Vetrag auch einfach auslaufen lassen denn er endet eh am 9.4

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Familiengerd  05.03.2022, 10:04
@ILoveNCIS
Kann ich den Vetrag auch einfach auslaufen lassen

Aber selbstverständlich!

Ein Verlängerungsangebot kannst Du auch ohne Sorge vor einer Sperre beim Arbeitslosengeld (wenn Du noch keinen neuen Job hast) ablehnen.

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ILoveNCIS 
Fragesteller
 05.03.2022, 10:06
@Familiengerd

Ich bekomm eh kein arbeitslosen geld hab noch kein Jahr gearbeitet

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Familiengerd  05.03.2022, 10:15
@ILoveNCIS

Wenn Du aber Anspruch auf Arbeitslosengeld 2/Hartz IV hast, kann es bei einer vorzeitigen Beendigung eine Sanktion (zeitweise Kürzung) geben.

Also lass den Vertrag einfach auslaufen und lehne eine Verlängerung ab, wenn Du dort nicht weiter arbeiten willst. Eine solche Ablehnung bleibt ohne negative Konsequenzen (Sperre oder Sanktion), auch wenn Du danach arbeitslos ist. Denn eine solche Ablehnung stellt kein vertrags- oder versicherungswidriges Verhalten dar.

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Familiengerd  05.03.2022, 10:01
eine Sperre, wenn du keine neue Arbeitsstelle im Anschluss hast

Du würde es hier auch bei einem Aufhebungsvertrag geben.

Abgesehen davon kann ein befristetes Arbeitsverhältnis nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn diese Möglichkeit ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde!

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Befristete Arbeitsverträge sind nur kündbar, wenn es dazu eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag gibt. Das kannst du im TzBfG nachlesen.

Wenn du nicht mehr in der Probezeit bist nicht. Falls im Vertrag nicht anders vereinbart gilt eine Frist von 28 Tagen zum ersten oder Mitte des monats


Familiengerd  05.03.2022, 10:08
Falls im Vertrag nicht anders vereinbart gilt eine Frist von 28 Tagen zum ersten oder Mitte des monats

Das ist falsch!

Wenn nichts Gegenteilige vereinbart wurde, kann ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht ordentlich gekündigt werden!

Außer dem wird nicht "zum ersten oder Mitte des monats" gekündigt, sondern zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Und auch in der Probezeit kann nicht "von heute auf morgen" (also eigentlich fristlos) ohne wichtigen Grund gekündigt werden - es sei denn, ein Tarifvertrag erlaubt das!

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