Kündigung in Probezeit wegen Krankheit?

2 Antworten

Um in einer Lehre gekündigt zu werden, muss man eigentlich schon eine Menge falsch machen. Die Hürden einer Kündigung sind besonders hoch. Solltest du einen sehr unsozialen Betrieb erwischt haben, bist die einfach die Woche (bis einen Tag nach Ende der Probezeit) krank. In dieser Zeit bist du "unkündbar".


Familiengerd  26.11.2023, 19:54

Das ist - nach deutschem Recht - hier selbstverständlich falsch!

In der Probezeit einer Ausbildung können beide Seiten "ganz normal" - also ohne (wie sonst) "wichtigen Grund" - fristlos kündigen.

In dieser Zeit bist du "unkündbar".

Das ist natürlich - sorry - Unsinn.

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Familiengerd  26.11.2023, 20:09
@SoulHuntress

Na, Du hast ja "Ahnung" ...

Es geht um die Frage der Möglichkeit einer Kündigung während der Probezeit eines Ausbildungsverhältnisses (siehe Berufsbildungsgesetz BBIG § 22 "Kündigung" Abs. 1)!!

Hast Du meinen Kommentar überhaupt verstanden? Ganz offensichtlich wohl nicht !

das Risiko, die Kosten der Klage tragen zu müssen, geht definitiv niemand ein.

Die Gerichtskosten bei einer erfolglosen Klage sind relativ gering.

Und im Fragefall wäre eine Klage erfolglos!

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Familiengerd  26.11.2023, 21:47
@SoulHuntress

Kapierst Du es nicht?

Es geht um eine Kündigung während der Probezeit des Ausbildungsverhältnisses!!

Da bedarf es keines Grundes und keiner Begründung - gleichgültig, über was man als Grund spekulieren will!!

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Da dein Ausbilder auch ohne Angaben von Gründen kündigen kann, kann das gut möglich sein, dass du bald wieder raus bist.