Andrej am 05.11.2009 um 14:24 Uhr
Also, jemand den ich kenne muss sich operieren lassen, ist aber noch in der Probezeit. Der Arzt rechnet mit 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit. Verschieben der Operation ist nicht empfohlen. Da der Job sowieso nicht zusagt und extrem schlecht bezahlt wird, ist er sowieso auf der suche nach etwas anderem. jedoch wäre es schlecht wenn er noch vor dem Ende der Krankheit seinen Job verliert. Dass er danach gekündigt bekommt steht bei dem Arbeitgeber eigentlich sowieso in Stein geschrieben, da macht er sich keine Hoffnungen. Daher die Frage: Wie soll er mit seinem AG umgehen, ist er verpflichtet ihm von der Operation noch vor dem Termin etwas zu sagen, und wenn ja, kann er dann nicht sofort gekündigt bekommen? Gibt es überhaupt eine Möglickeit die Kündigung vor der Operation zu umgehen? Und, wenn er dann operiert wird und Krankgeschrieben ist, kann er während der Krankheit gekündigt werden oder erst danach?
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Verstehe irgendwie den Sinn nicht. Auch in der Probezeit kann man eine Krankmeldung abgeben und der AG kann trotzdem kündigen.
Ach chefs sind alles spinner in der probezeit kann der dich kündigen ohne dir nen simplen grund zu nennen ....
Chefs sind alles Spinner? Chefs sind die Menschen, die die Wirtschaft am Leben halten und die uns füttern. Nicht die Hand beißen, die Dich füttert, bitte.
Schon mal drüber nachgedacht, dass Du die Chefs auch fütterst, indem Du Deine Arbeitskraft verkaufst? Also ich kenne keinen Chef, der mir Geld schenkt, wenn ich nix dafür tue!
Während der Probezeit kann man immer gekündigt werden. Es wäre doch fair, seinen Arbeitgeber zu unterrichten, daß man ggf. für sechs Wochen ausfällt. Auch wenn Fairness manchmal weh tut...
in der Probezeit können beide Seiten ohne Angaben von Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen.

Krankheit schützt nicht vor Kündigung.
In Probezeit hat man oft nur 3Tage Kündigungsfrist, oder noch weniger.
Kündigungsgrund ist nicht nötig.
während der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen von jetzt auf sofort gekündigt werden, egal von wem. Krankheit ist kein Kündigungsschutz!!!!!!!!!

interessante Frage. Normalerweise, darf ein Arbeitgeber in der Krankheit ned kündigen. Aber die finden irgendein Hintertürchen, da es ja noch in der Probezeit ist. Das hatte ich vor jahren auch mal, als ich noch draussen beschäftigt war. Ich war ein Tag krank, am nächsten kam die Kündigung.
kaesbrot am 5. November 2009 14:27 Normalerweise, darf ein Arbeitgeber in der Krankheit ned kündigen. Wenn du da nicht gewaltig falsch liegst. Auch nach der Probezeit schützt eine Krankmeldung nicht vor einer Kündigung.
Nach der Probezeit kann man aber nicht mehr so einfach gekündigt werden, das muss dann schon besser begründet werden. Und ein paar Tage Krankheit ist nach der Probezeit kein einfacher Kündigungsgrund mehr (gilt allerdings nur in einem Betrieb ab 20 Mitarbeiter).

Das Dienstverhältnis kann während der Probezeit von beiden Seiten her ohne Angabe von Gründen gelöst werden.Mach die OP und schau in erster Linie auf deine Gesundheit!Alles Liebe und du schaffst es!Pierrot
Normalerweise kann man nicht wegen einer Operation gekündigt werden Wärend der Probezeit hat aber der Arbeitgeben recht viel Spiel und kann dich im Prinzip kündigen wie er will.
Er sollte dem Arbeitgeben den Termin nennen, damit dieser wenigsten schon die Arbeitsverteilung planen kann.
Wenn er aber so fair ist und dem Arbeitgeber rechtzeitig bescheid gibt hat er warscheinlich bessere Chansen

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seite ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

der Arbeitgeber braucht keinen Grund um in der Probezeit zu kündigen.
Dein Arbeitgeber ist kein guter Arbeitgeber er soll doch froh sein das Deine Krankheit dann wieder inordnung ist.Aber heutzutage ist es besser man hat keine Krankheit.Egal wo Du auch bist Gekündigt kannst Du bei jeden werden.Ist heutzutage so in der Probezeit ist alles möglich. Ansonsten gute besserung!
Wo gibts heute noch gute Arbeitgeber, die in der Probezeit freiwillig 6 Wochen Lohnfortzahlung übernehmen ????? Da wird wohl jeder AG kündigen.
Der AG kann in der Probezeit ohne Angaben von Gründen kündigen. Wird er wahrscheinlich mit Sicherheit tun, da er ansonsten 6 Wochen noch den Lohn bezahlen muss, ohne die Arbeitskraft zu haben!
Erkundigt Euch auf jeden Fall bei der Krankenkasse, wie es mit Krankengeld aussieht, falls der Kündigungsfall eintrifft. Für die Beantragung von Arbeitslosengeld darf man nämlich NICHT krank geschrieben sein! Wenigstens am Tag der Meldung muss man arbeitsfähig sein, danach ist es wurscht. Man muss nur rechtzeitig die Krankmeldung beim Amt abgeben.
Gute Besserung !