Kündigung durch Autoreparatur auf Grundstück?
Ich wohne in einem gemieteten Haus und das seid mehreren Jahren. Das Haus wurde verkauft und der neue Vermieter hat Fotos gemacht wie ich das Auto repariert habe. Auf dem Boden lagen Rostücke und er machte von mir ein Foto wie ich repariert habe und ebenfalls von den Roststücken und hat kurz danach eine Anzeige gegen mich gemacht wegen Umweltverschmutzung. Er sagte wegen Ölflecken. Ich hab selbst ein Foto vom Rost gemacht und überlege selbst bei der Polizei anzurufen oder nun abzuwarten..Der neue Besitzer möchte uns aus dem Haus ekeln da er selbst drin wohnen möchte. Nun rechtliche Fragen eine fristlosen Kündigung oder Kündigung generell... galt seine mündliche Aussage als Abmahnung oder bekomme ich jetzt wirklich eine Anzeige wegen Rostflecken. Ich verstehe das ganze auch nicht da ich wenn ich mit Öl arbeite eine Plane/Wanne unterlege und beim Ölwechsel das Altöl bei meiner Werkstatt abgebe... da wollte er auch ein Nachweis das ich dieses in der Werkstatt abgegeben habe... aber rein aus Prinzip hat er diesen nicht bekommen da er weder meine Mutter noch ein Polizist oder sonstiges ist. Die Situation ist absolut für den A****.
Vielleicht kann mir jemand nützliche Tipps oder Rechtliches erklären. DANKE
4 Antworten
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Wenn der euch raus haben will dann kündigt der wegen Eigenbedarf
ubd wenn es ein 2-Familien Haus ist dann kann der euch auch problemlos kündigen, wenn er mit im Haus wohnt
also besser ist, ihr sucht euch schonmal was neues
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Du hast mich nicht verstanden
wenn das ein zwei-Familienhaus ist, muss der dir nicht wegen Eigenbedarf kündigen, er braucht auch keine anderem ‚Gründe‘ da kann er sich auf § 573a Abs.1 S.1 BGB berufen, das reicht
dieser sieht vor, dass ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen vom Vermieter gekündigt werden kann, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 BGB bedarf. Dies bedeutet, dass der Vermieter das Mietverhältnis entgegen dem Regelfall des § 573 BGB, der ein berechtigtes Interesse des Vermieters voraussetzt, grundlos kündigen kann.
deshalb mein Rat: such dir schonmal was neues
quelle:
https://www.mietrecht.org/kuendigung/wohnung-im-zweifamilienhaus-kuendigungsrecht-kuendigungsfrist/
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Ich kenne mich hier mit Gesetzen nicht aus, aber wenn du mit Öl arbeitest, dann sehe ich dies doch als etwas anderes an als bei Blecharbeiten!
Beim Öl musst du schauen das dies entsprechend aufgefangen und anschließend entsorgt wirst. Mit einer besagten Plane / Wanne wärst du hier auf Nummer sicher.
Was den Rost angeht, den kehrt man am Ende zusammen und entsorgt auch diesen, da ist aber nichts dabei, wenn mal etwas Rost am Boden liegt bis du diesen zusammenkehrst, so ist jedenfalls meine Meinung und ich sehe hier keinen Grund für eine Anzeige oder sonst was, solange hier kein Öl austreten konnte!
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Sehr gut, das sehe ich genauso. Das beruhigt mich schonmal ein klein wenig. Genau, das sehe ich genauso sobald ich am Auto mit Öl arbeiten liegt eine Plane bzw beim wechsel eine Plane und eine Wanne drunter. Ich entsorge dies auch in meiner Werkstatt des Vertrauens
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Es mag von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. In einigen ist es jedenfalls so, dass du auf deinem Grund und Boden keine Autoreparaturen durchführen darfst. Ein Tropfen Öl kann 600 Liter Grundwasser verunreinigen. Du kannst in einer afrikanischen Wüste Öl auslaufen lassen und radioaktiven Müll "vergessen" oder kannst im Meer Bohrlöcher versehentlich .... egal, du kannst jedenfalls nicht auf deinem Land dein Auto reparieren.
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Das ist mir bewusst daher arbeite ich mit Plane. Es ging mir um die Rostsrücke die abgebröselt auf dem Boden liegen zu denen er sagt es sind Ölflecken.
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Das ist mir bewusst daher arbeite ich mit Plane.
Die Plane nützt gar nichts, da es nach Vorschriften geht. Die KFZ-Betriebe haben aufwendige Gruben m it Auffangvorrichgungen und sehr teuren Öl-Abscheidern. Dass sind Maßstäbe, da reicht dein Plane nicht hin ;)
Rost ist Rost. Wenn er Fotos von dem Rost gemacht hat, ist darauf Rost zu sehen. :)
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Das hört sich aber auch etwas wirr an.
Halte ihm doch einfach Deine Vereinbarungen im Mietvertrag unter die Nase und gut ist. Den hat er ja mitgekauft.
Ja aber eine Eigenbadarfskündigung geht nicht so schnell. Er zieht demnächst auch ein.... aber er hat keine Gründe mir zu kündigen.