Kreditkarte ausgeliehen?Geld vom casino zurückfordern??
Guten Morgen,
meine Schwester hat sich ohne mein Wissen meine Kreditkarte ausgeliehen und Einzahlungen bei diversen Onlinecasinos getätigt. Die Kreditkarte läuft natürlich über meinen Namen und wir haben nicht denselben Nachnamen. Es geht hier um Insgesamt 500 €. Kann ich diese vom Casino zurückfordern, da ja nicht richtig geprüft wurde wem die Kreditkarte überhaupt gehört?
10 Antworten
Das Casino trifft da keine Schuld, es ist ja nicht verboten mit der Kreditkarte einer anderen Person Zahlungen zu tätigen. Ob der Kartenbesitzer damit einverstanden war oder nicht lässt sich ja nicht nachvollziehen wenn alle erforderlichen Daten richtig eingegeben werden. Außer du hättest das verschwinden der Karte bemerkt und sie sperren lassen.
Du solltest das Geld direkt von deiner Schwester zurück verlangen, schließlich hat sie es dir geklaut.
Du kannst natürlich auch bei deiner Bank nachfragen was du sonst für Möglichkeiten hast und in Zukunft solltest du die Karte sicher aufbewahren.
Die sicherste Weg das Geld zurück zu erhalten ist deine Schwester anzuzeigen und dann das Casino zu informieren, die vermutlich auch noch rechtliche Schritte gegen deine Schwester einleiten.
Ob du das tun willst musst du wissen, ich würde ein sehr ernstes Wort mit ihr reden, auf Rückzahlung bestehen und sie final ein letztes Mal verwarnen, dass ich sie nächstes Mal anzeige.
Dann wirst Du wohl gegen Deine Schwester Anzeige erstatten müssen, um Dein Geld erstattet bekommen zu können.
Bzw. Deine Eltern können intervenieren, soweit Deine Schwester noch minderjährig sein sollte.
Du musst das mit deiner Bank klären. Wenn du beweisen kannst das nicht du die Einzahlung getätigt hast solltest du dein Geld zurückbekommen. Da es aber ein onlinekasino ist, hängt es auch von denen ab.
Quatsch, das Geld ist weg. Er bekommt es ganz bestimmt nicht wieder!
Das ist ein Unterschied!
Hier hat er eindeutig seine Kreditkarte vernachlässigt, daher bekommt er keinen Cent.
Er kann das Geld von seiner Schwester zurück fordern.
die Karte wurde aber ja nicht geknackt, sondern von der Schwester benutzt.
Nein, der Name auf der Kreditkarte wird bei Zahlungen mit angegeben. Deine Schwester wird deinen Namen angegeben haben. Es spricht rechtlich nichts dagegen, dass du für sie einzahlst.
Ganz unabhängig davon sitzen solche Casinos immer im Ausland. Selbst wenn es einen Anspruch geben würde, was nicht der Fall ist, müsstest du im Ausland klagen. Das wäre bei absolut ungewissem Ausgang erheblich teurer, als die EUR 500,00.
Mein Konto wurde mal geknackt und dann habe ich mein Geld auch von Amazon/Bank zurückbekommen.