Kratzer im Glas entfernen und zahlt die Haftpflichtverischerung.

8 Antworten

Ihr solltet das der Haftpflichtversicherung melden. Die private Haftpflicht schließt zwar Mietsachschäden aus, die anderweitig versicherbar sind (eben Glasbruch) aber hier liegt ja kein Glasbruchschaden vor, sondern eine unsachgemäße Behandlung des Mietguts. Die Haftpflichtversicherung prüft die Rechtslage, weist unberechtigte Ansprüche ab und befriedigt berechtigte.

Ob Panoramascheibe oder Glastisch, sollte bei beiden funktionieren:

http://www.frag-mutti.de/tipp/p/show/categoryid/2/articleid/1495/Kratzer-auf-Glastischen-entfernen.html

Vielleicht hilft ja auch eine Politur, wie man sie beispielsweise für Handydisplays nutzt (ist aber nur eine Vermutung)?!

Was die Versicherung angeht, habe ich nicht wirklich einen Plan, ob die das übernimmt oder nicht, könnte es mir allerdings gut vorstellen, da ja keine Absicht dahintergesteckt hat.

Fraglich wäre zudem, ob dafür nicht ohnehin eine Glasversicherung einspringen würde, wenn man denn eine hat.

Dass die rauhe Seite eines Spülschwammes eine Fensterscheibe zerkratzen sollte, kann ich irgendwie nicht glauben. Ob die Versicherung dies tut, ist eine andere Frage.

Sicher, dass das vorher schon so war, und dass es keine anderen Überreste sind, die man mit Bref wegbekommt?

Außerdem muss das der Vermieter alles klären, da die Scheibe ihm gehört.

Es könnte sein, dass die Haftpflicht einspringt.

Allerdings gibt es ja für jede Regulierung Voraussetzungen, die man auch immer nicht so genau kennt, ohne einen ähnlichen Fall selbst erlebt zu haben oder vom Fach zu sein.

Da ruft doch lieber mal euren Versicherungsvertreter an.

Ein kleiner Tip für ähnliche Fälle: Aufkleber kann man schön mit Speiseöl einweichen und dann einfach rückstandslos abziehen.

Hat man bereits Klebe-Rückstände, helfen Baby-Reinigungstücher (die mit Öl) ganz wunderbar.

Keine Rückstände mehr, kein Verkratzen. :-)

Der Schaden dürfte sich vom Fachmann beheben lassen. Wahrscheinlich wird die Privathaftpflichtversicherung das übernehmen, wenn der Vermieter von Euch Schadenersatz verlangt. Ist die Wohnung Euer Eigentum, zahlt Ihr das selbst.