Abschleppdienst hat meine Felgen verkratzt?

8 Antworten

Schriftlich mahnen und Klage androhen und nötigenfalls klagen.

Die Frage ist allerdings, kannst du beweisen, dass sie den Schaden verursacht haben, dieser also nicht vorher da war?

Hallo!

  • Wenn du nicht beweisen kannst, dass die Felgen VOR dem Aufladen nicht zerkratzt waren, wird es schwierig bis unmöglich werden, hier eine finanzielle Wiedergutmachung zu bekommen.

Wenn du Augenzeuge der Verkratzung warst, kannst du eventuell beweisen, mit welchem Teil und wie die Verkratzung erfolgte.

Der Abschleppdienst ist für solche Fälle versichert, von daher kein Problem. Wie gesagt, der Nachweis ist die Hürde.

Der hier immer wieder gehörte Ruf nach Anwalt und klagen hat nur Sinn bei Aussicht auf Erfolg. Andernfalls ist es reine Geldvernichtung.

LG Bernd

Kannst du es beweisen? Bei uns machen Abschleppdienste von erkennbaren Schäden und natürlich von den Teilen die zerkratzt werden können wie z.B. Felgen Fotos. Um Felgen zu zerkratzen braucht es schon ganz schön scharfe Gegenstände wie z.B. eine Bordsteinkante ;)

Naja, kannst du den Beweisen das die Schäden vor dem abschleppen noch nicht waren? Wenn nein gilt der deutsche Rechtsgrundsatz "im Zweifel für den angeklagten"

Hier liegt leider die Beweispflicht bei dir. Auch wenn es nicht Fair ist aber das ist leider so.

Erfahrungsgemäß wird das schwierig.