Krankmeldung währen der stufenweise Wiedereingliederung?
Hi, habe folgende Frage:
und zwar läuft bei mir gerade die stufenweise Wiedereingliederrung und ich möchte gerne wissen, ob ich in einem Krankheitsfall trotzdem eine Krankmeldung brauche. Ich frage deshalb, da ich bei der Ausstellung der Wiedereingliederung für den kompletten Zeitraum eine AU bekommen habe, ich also eigentlich arbeitsunfähig bin. (Kann/darf ja auch keinen Urlaub nehmen)
2 Antworten
wenn du nur kurz, z.B. wegen einer Erkältung krank bist, brauchst du idR kein Attest. beim Arbeitgeber musst du aber trotzdem Bescheid geben. auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, rate ich dir aber trotzdem deinen Arzt aufzusuchen, damit er Bescheid weiß.
wenn du allerdings länger krank bist und damit deine Wiedereingliederung unterbrechen musst, oder gar den Erfolg der Wiedereingliederung gefährdest siehst, muss du zum Arzt, der die Wiedereingliederung abbricht oder verlängert.
An was für einen Krankheitsfall denkst Du denn? Du bist ja - wie Du schon selber festgestellt hast - arbeitsunfähig. Unter Umständen wird die Wiedereingliederung abgebrochen wenn Du nicht arbeiten kannst.