Krank geschrieben bei Hauptarbeit, darf man zum nebenjob oder ist das ein Kündigungsgrund?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Man darf nicht zum nebenjob 69%
Alternative Antwort 31%
Man darf zum nebenjob 0%

8 Antworten

Alternative Antwort

Das kommt ganz auf die Art der Erkrankung und die Jobs an.

Grundsätzlich darfst Du, wenn Du krankgeschrieben bist, alles machen,
was den Krankheitsverlauf nicht negativ beeinflusst.

Arbeitest Du also hauptberuflich bspw. als Sänger und wirst heiser,
kannst Du trotzdem noch zu Deinem Nebenjob gehen, solange sich die Tätigkeit dort nicht negativ auf Deinen Gesundheitszustand auswirkt.
Wenn Du z.B. als Raumpfleger als Nebenjob bist, dürftest Du der Arbeit nachgehen,
da das Reinigen von Räumen keine Auswirkungen auf die Heiserkeit haben.

Vielmehr musst Du sogar ganz normal zu dem Job erscheinen.
Denn wie gesagt, kommt es auch auf die Art der Erkrankung an.
Du kannst für einen Job Arbeitsunfähig sein, für den anderen aber Arbeitstauglich.
So auch im genannten Beispiel.
Heiserkeit bedeutet eine Arbeitsunfähigkeit für einen Sänger,
als Raumpfleger ist man aber trotzdem noch voll arbeitsfähig.

Das heisst für den Job als Raumpfleger würde man garkeine Krankschreibung wegen Heiserkeit bekommen. Bedeutet man muss sich ganz normal an seine Arbeitszeiten halten.

Man darf nicht zum nebenjob

Wenn Du mal auf dem gelben Zettel schaust, welchen Du beim Arzt erhältst, wird Dir in der rechten oberen Ecke das Wort "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung".

Damit ist an sich schon alles gesagt dnen damit bist Du unfähig zum Arbeiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du beim Hauot- oder Nebenjob arbeiten würdest.

Sollte Dich einer der beiden Arbeitgeber erwischen, wie Du trotz AU-Bescheinigung arbeitest, wird man Dir wegen Betrugs fristlos kündigen.

Alternative Antwort

Kommt darauf an was Haupt- & Nebenjob und die Krankheit ist.

Hast du dir den Arm gebrochen und arbeitest jeweils im Büro, bei derselben Tätigkeit, dann ist das ein Kündigungsgrund. Denn wenn du in Job B arbeiten kannst, geht das auch bei Job A.

Anders sieht es aus, wenn du hauptberuflich kochst und ein gebrochenens Bein hast : In der Küche arbeiten ist da unmöglich. Im Büro sitzen jedoch schon noch möglich


Marco79100 
Fragesteller
 18.01.2022, 17:35

Also das wäre erlaubt, wenn man dann im Büro arbeiten würde?

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LePetitGateau  18.01.2022, 17:36
@Marco79100

Wie gesagt : Wieso bist du krank, und wieso geht dein Job A nicht, Job B aber schon?

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Man darf nicht zum nebenjob

Es kommt auf die Krankschreibung an und ob du Arbeitsunfähig bist. Krank ist krank und wenn dich dein Arbeitgeber erwischen sollte, bist du Mode.

Alternative Antwort

Du darfst während einer Arbeitsunfähigkeit keine Tätigkeit ausführen, die Deine Gesundung verzögern würde !

Woher ich das weiß:Berufserfahrung