Krätze, Kindeswohlgefährdung,Körperverletzung?

4 Antworten

Sie soll ihn anzeigen.

Das ist weder Kindeswohlgefährdung noch Körperverletzung. Vlt. hat es der Vater selbst nicht gewusst.

Vlt. hat sich das Kind die Krätze auch im Kindergarten eingefangen.

Was sagt denn der Kinderarzt dazu? Es ist eine ansteckende Krankheit, wo sich jetzt keine Schuldfrage stellt. Leider habe ich die Frage nicht ganz genau verstanden.

Ist ja das gleiche wie mit Läusen, man kann nichts dafür wenn man die bekommt, aber man muss was dagegen unternehmen.-