Kosten und leistungsrechnung tabelle

2 Antworten

Sobald du eine Position "kalkulatorische....." (etwa Kalkulatorische Abschreibung, kalkulatorische Zinsen, kalkulatorischer Unternehmerlohn) hast , bringst du sie ja als Kosten in die Spalte 7 und immer auch in die Spalte 6 bei kostenrechnerische Korrekturen. (Diese Spalte ist die Ertragsspalte.) Die kalkulatorischen Kosten haben auf das Gesamtergebnis (Saldo der Spalten 1 und 2) keinen Einfluss. (Gesamtergebnis = Betriebsergebnis (Saldo 7 und 8) + Abgrenzungsergebnis (Salden Spalten 3 bis 6). Aufwendungen, die ungleich den Kosten sind (Anderskosten), etwa bilanzielle Abschreibung, Zinsen, bringst du in die Spalte 5 der kostenrechnerischen Korrekturen, weil sie ja nicht in die Spalte 7 gelangen sollen, dort stehen die entsprechenden kalkulatorischen Positionen)

Siehe http://www.iwk-svk-dresden.de/Demo/BwLex/html/K/Kostenrechnerische-Korrekturen.htm. Die kostenrechnerischen Korrekturen erfassen die Abgleichung der in der Buchführung erfassten Aufwendungen für jene Positionen, die in der Kostenrechnung als kalkulatorische Kosten (Anderskosten, Zusatzkosten) in Ansatz gebracht werden:Kalkulatorische Kosten, die in der Kosten- und Leistungsrechnung als Kosten verrechnet werden, erscheinen in den kostenrechnerischen Korrekturen als ‚Erträge'. Diesen ‚Erträgen' werden jene Aufwendungen gegenübergestellt, die in der Buchführung im ‚Ist' erfasst wurden (= kostenrechnerische Aufwendungen).

Der Saldo aus kostenrechnerischen Erträgen und kostenrechnerischen Aufwendungen ist das ‚Ergebnis aus kostenrechnerischen Korrekturen' (s. Grafik).