Kontopfändung, Gehalt einmalig wo anders überweisen?

6 Antworten

Ein Arbeitgeber darf das Gehalt nicht auf das Konto eines Dritten überweisen, auch mit deiner Einwilligung nicht. Und wird das aus GWG-Gründen auch nicht tun. 

(davon abgesehen: Je nachdem von wem die Pfändung ist, kriegen die sowieso mit dass du da eine extra Zahlung gekriegt hast, z.B. Finanzamt)

Das das Ganze für dich sowieso strafbar wäre, brauche ich nicht extra zu erwähnen oder? (Und deine Freundin ist im Zweifel mit dran, denn sie hat bei Kontoeröffnung angegeben dass sie im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt. Auch Banken haben Risikosysteme, die den Empfänger auslesen und bei Auffälligkeiten machen sie eine GW-Meldung).

Ob es den Pfändungsfreibetrag vom September übersteigt können wir nicht beurteilen. 

Maimikoto122 
Fragesteller
 06.08.2016, 17:50

Erstmal danke für beide Antworten!

Ich zahle gerne meine Schulden, dafür gehe ich auch arbeiten.

Mir geht es wie gesagt um die urlaubsabgeltung ( nicht gewährter Urlaub) und den Überstunden die ausbezahlt werden müssen, welche ich sonst gerne in Freizeit hätte. Ich hab zum 1.10 eine neue Arbeitsstelle, wo ich dann ja fast kein Urlaubsanspruch habe. Also dieses Jahr fast ohne Urlaub. Und der ausgezahlte Urlaub geht natürlich an den Gläubiger. 

Hätte ich da rechtlich irgendwelche Möglichkeiten, ohne mich rechtswidrig zu verhalten? 

Zumverzweifeln  06.08.2016, 20:24
@Maimikoto122

Must du dir den Urlaub denn auszahlen lassen?

Würde dir doch gut tun.

Der

Arbeitgeber darf auf jeden Fall das Geld auf das Konto Deiner Frau
überweisen. Die Behauptung hier (oder evtl. einer Bank), in Bezug
auf das Geldwäschegesetz, man muss ein eigenes Konto führen
und/oder darf das Geld nicht auf ein fremdes Konto überweisen ist
absoluter Unsinn. Dies deshalb, weil die Bank weiß, dass es sich bei den Geldeingängen auf dem Konto Deiner Ehefrau um Lohnzahlungen Deines Arbeitgebers handelt. Nach dem Geldwäschegesetz besteht lediglich eine Meldepflicht der Banken, wenn der Verdacht besteht, dass Geldeingänge aus strafbaren oder terroristischen Quellen stammen, oder bei Bareinzahlung und Transaktionen außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehungen von über 15.000 €. 

Also
vollkommener Unsinn was hier wieder einmal verbreitet wird!!! Nicht übertreiben und erst einmal informieren. Auch nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 GwG haben die Banken lediglich "abzuklären", ob der Vertragspartner für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt, und, soweit dies der Fall ist, dessen Identifizierung. Verboten ist das Handeln des Konto-Inhabers für einen Berechtigten nicht. 

Das

ganze Geldwäsche gesetz ist sowieso Unsinn und damit wird viel zu
viel Wind gemacht und Schindluder getrieben. Das Gesetz ist Sinnlos
und nicht Zielführend für das für das es einmal Gedacht war und
schickaniert und dransaliert (sowie überwacht) nur den
unbescholtenen Bürger und Erschwert seine Geschäfte.

Wie willst Du dem Arbeitgeber das erklären, er würde unrechtmäßig handeln, wenn er das Geld auf ein anderes Konto überweist, trotz dem er von der Kontenpfändung Kenntnis hat. Du hättest es nicht soweit kommen lassen, daß Dein Konto gepfändet wird!

Ja wenn du meinst und dein Arbeitgeber mitspielt kannst du das Geld auf das Konto deiner Freundin überweisen.

Es ist ja nicht das Konto Deiner Freundin gepfändet. Wenn Dein Arbeitgeber flexibel genug ist, die Bankverbindung in der Lohnbuchhaltung rechtzeitig umzustellen, warum nicht?

Es liegt doch wohl keine Lohnpfändung vor, oder? Wäre es so, kann der Arbeitgeber nichts machen, weil er dann "Drittschuldner" wäre.

In jedem Fall wäre es besser, Du befreist Dich von Deinen Schulden und zahlst die ab.