Fremdes Konto für Gehaltsüberweisungen um Pfändungen zu umgehen!

16 Antworten

Hallo, ich würde meine Finger von solchen Dingen lassen, wenn er schon Probleme hat und auch weiß, dass jemand von ihm Geld bekommt, will er "dein" Konto nutzen um die Gelder an den Gläubigern vorbeizuschleusen, da es "dein" Konto ist, machst du dich hier auf jeden Fall mitschuldig.

Wenn jmd. z.B. eine Pfändung vom Finanzamt auf dem Konto hat und Geldeingänge erwartet, die er dann auf einem anderen Konto überweisen lässt, kann der Kontoinhaber auch vom Finanzamt in Haftung genommen werden, die Summe zu bezahlen.

Und insbesondere ein Finanzamt hat die Möglichkeit sämtliche Konten zu pfänden, die dem Schuldner gehören UND für die er auch nur bevollmächtigt ist.

Wie einige Vorsprecher schon gesagt haben, der Bekannte sollte sich eine Schuldnerberatung suchen.

Hallo zusammen,

vielen Dank für die bereits zahlreichen Antworten, jedoch ist mir noch nicht ganz klar ob ich mich persönlich strafbar mache, wenn ich ein Guthabenkonto eröffne und den Bekannten als Verfügungsberechtigten nenne. Nach §288 Strafgesetzbuch ist das Vereiteln von Zwangsvollstreckung strafbar aber wie siehts denn aus wenn man wie bereits erwähnt das Guthabenkonto eröffnet und den Namen des Betreffenden angibt- weil dadurch herrscht doch etwas transparenz oder sehe ich das falsch?? Was kann mir passieren?

paule77 
Fragesteller
 11.08.2008, 14:25

Pacole1 hat ja bereits erwähnt, dass es nicht strafbar bzw. ohne irgendwelche Konsequenzen für mich hat.

monja1995  11.08.2008, 14:47
@paule77

Das ist vereiteln der Zwangsvollstreckung !!!
Mir fehlen jetzt wirklich die Worte... Warum fragst Du, wenn Dir eh nicht zu raten ist?

paule77 
Fragesteller
 11.08.2008, 14:56
@monja1995

Ich frage deshalb, weil meine Frage noch nicht beantwortet wurde. Einerseits werden Zwangsvollstreckungen direkt beim Arbeitgeber durchgeführt so dass es nicht zwangsläufig mit dem Konto zu tun hat. Ich will eigentlich nur wissen- mache ich mich strafbar? Leider habe ich keine konkrete Antwort darauf erhalten die auf einer Geseztesgrundlage basiert. Die Intention ist nicht eine Strafe zu begehen sondern eine Strafe rechtlich zu umgehen, deshalb frage ich.

monja1995  11.08.2008, 16:22
@paule77

Lies mal ein kleines Stück höher, die Antwort habe ich ergoogelt und wenn Du mir nicht glaubst, ruf bei einem Anwalt an

paule77 
Fragesteller
 11.08.2008, 18:41
@monja1995

Vielen Dank Monja für deine zahlreichen Antworten- werde es sein lassen :).

Rasputin6969  27.12.2011, 14:32
@monja1995

Welche Zwangsvollstreckung ist ihm durch wen bekannt gegeben, die er vereitelt und wie macht er es denn häääääää ????

Rasputin6969  27.12.2011, 14:29

Welche Zwangsvollstreckung ?????

War der GV bei Dir ????????

Also !

Lies mal die AGB Deiner Bank ! KONTOMIßBRAUCH, darum gehts ! - Auch in den Gesetzen !

Erstens bin ich der Meinung, dass Dein Bekannter sich eine feine Suppe eingebrockt hat und diese auch wieder auslöffeln soll.
Zweitens gehst Du das Risiko ein, dass er über dieses Konto wieder Schulden macht, für die Du dann alleine zur Rechenschaft gezogen wirst.
Drittens ist das Betrug und Du machst Dich damit strafbar.
Dein Bekannter hat die Möglichkeit, einen Schuldnerberater beim Amtsgericht aufzusuchen, sich von dem beraten zu lassen und evtl. in Privatinsolvenz zu gehen. Dann bleibt ihm monatlich ein fester Betrag und der Rest wird ihm sechs Jahre lang gepfändet und sein Wohlverhalten vorausgesetzt, ist er nach dem siebten Jahr, in dem es zur Entschuldung kommt schuldenfrei.
Beim Geld hört die Freundschaft auf, lass die Finger davon und schubs ihn zur Schuldnerberatung.

jaydin  31.03.2009, 13:00

hallo monia,ich bin neu hier und forste mich grad durch.mein bruder hat über mich schon seit jahren ein konto auf meinen namen laufen,jetzt ist er in priavtinsolvenz gegangen und ich dachte jetzt werd ich es los,andem ist aber nicht da der insolvenzverwalter gesagt hätte,es wär besser wenn es so bleibt.was ich aber aus deinen antworten herausles ist es nicht so.es verwirrt mich auch alles bissl.immerhin steht auf den kontoauszügen sein name als gehaltsempfänger,obwohl das konto auf meinen namen läuft.jetzt hat meine mutter einen brief bekommen wo drin steht,das sie nix bekommt nach der schuldnerauflistung.so nun behauptet mein bruder das aus den bezahlten überstunden die er hat,eine pfändung liegt und davon dann die schulden bezahlt werden,ganz ehrlich ich versteh nur noch bahnhof.wäre nett wenn du mir antworten könntest,immerhin steht bei mir mein konto auf dem scheiterhof ,wenn ich das richtig versteh. lg jaydin

Rasputin6969  27.12.2011, 14:35

Um das mal ganz klar und deutlich in Worte zu fassen : Was Du hier von Dir gibst ist schon im Bereich der Rechtsberatung und VERBOTEN und

darüber hinaus noch ein Haufen Unfug !

Ich hatte ähnlichen Fall! Du kannst zwar ein Konto eröffnen, aber es geht auf Dauer nicht das darauf nur Geld eingeht was für jemanden anderen bestimmt ist! Die Bank wird Dir das nach einigen Wochen mitteilen und Dich bitten, dass Konto aufzulösen! Denn es ist nicht erlaubt, "fremdes" Geld dauerhaft über Dein Konto laufen zu lassen! Dein Bekannter sollte eher zusehen, dass er seine Schulden irgendwie lösen kann... denn auf Dauer seine Kohle zu "verstecken" ist ein Kraftakt und wird nicht immer gut gehen! Er soll sich mit der Schuldnerberatung in Verbindung setzen und evt. ein Insolvenzverfahren anstreben! Wenn Du ihm da hilft, dann tust Du mehr für ihn, als wenn Du sein Geld "abfängst"! Ameise

pacole1  11.08.2008, 13:54

Hallo Ameise, das muß wohl an Deiner Bank liegen.Ich mache das für eine Freundin von mir schon seit 3 Jahren ohne Probleme.Und illegal kann das nicht sein, denn auf das Konto wird seit mittlerweile eineinhalb Jahren Alg.II überwiesen und meine Freundin hat der Behörde mitgeteilt, das es sich um mein Konto handelt und sie lediglich Verfügungsberechtigt ist.Und da es sich um ein reines Guthabenkonto handelt, habe ich in den 3 Jahren überhaupt keine Nachteile gehabt.

LG pacole1

Ob du dich strafbar machst, kann ich nicht sagen. Aber nützen wird es nichts, denn da wird zunächst das Gehalt (der Lohn) gepfändet, direkt beim Arbeitgeber.

Rasputin6969  27.12.2011, 14:27

Die Lohnpfändung beim Arbeitgeber kann man schnell umgehen.

Das zauberwort heisst : Abtretung ! (Welche auch angenommen werden muss, um gültig zu werden.)