Ist ein reines online-Konto pfändbar?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Jedes Girokonto ( dazu gehören auch Online-Konten ) ist pfändbar!

Damit man zumindest 1045,04€ monatlich vor einer Pfändung schützen kann, muss man das betreffende Konto in ein Pfändungsschutzkonto ( P-Konto ) umwandeln lassen.

Jeder der ein Girokonto - egal wie lange - besitzt, hat den Rechtsanspruch auf Umwandlung in ein P-Konto. ( § 850k ZPO )

Dazu geht man am besten persönlich zu seiner Bank und beantragt die Umwandlung seines Girokonto`s in ein P-Konto. Weder darf die Umwandlung abgelehnt werden, noch darf die Umwandlung was kosten.

Das P-Konto darf auf keinen Fall mehr an monatlichen Gebühren kosten. Es darf auch kein eigenständiges Kontomodell sein.

Vielmehr schließt man zu seinem bisherigen Konto eine Zusatzvereinbarung ab, das dieses fortan als P-Konto geführt wird.

Es gibt auch Banken die sagen, man müsse erstmal ein Girokonto 6 Monate haben, um es in ein P-Konto umwandeln lassen zu können. Doch das stimmt NICHT!!! Das wäre ein Gesetzesbruch!!!

Es reicht wenn man das Girokonto erst einen Tag hat.

Bei einem P-Konto sind pro Monat mindestens 1045,04€ vor Pfändungen geschützt. Egal welches Einkommen man hat.

( Quellen: § 850k ZPO, Urteile des BGH vom 13.11.2012 und 16.07.2013 )

weisserrabe1 
Fragesteller
 12.10.2013, 16:56

Sehr ausführlich, danke. Das ist mir von der Sachlage her bekannt. Ich zahle dem Mitarbeiter seinen Lohn bereits seit 5 Monaten auf ein P-Konto. Davon darf man, glaube ich, nur eins führen - sonst macht man sich strafbar. Er verdient aber mehr als den Pfändungsfreibetrag. Durch den Umstieg auf das online-Konto will er verhindern, daß weiterhin der pfändbare Teil des Einkommens einbehalten wird. Und ich bin eben nicht sicher, ob er damit langfristig Erfolg hat - klar muß ich an das Konto zahlen, das er mir angibt. Und ich bin m.E. erst zur Auskunft verpflichtet, wenn es zur Lohnpfändung kommen sollte. Blöde Situation, das... Wenn Du nach der Verzögerung (sorry, der Nachtschlaf hat mich übermannt) noch Wissen für mich übrig hast, nehme ich es gerne...;))

Silbersturm  12.10.2013, 21:26
@weisserrabe1

Danke für deine netten Worte.

Die Verzögerung ist doch nicht schlimm. Du musst ja nicht immer gleich sofort antworten. ;-)

Naja, das Online Konto kann auch jederzeit gepfändet werden.

Ist das der Fall, kann er sein altes P-Konto kündigen/beziehungsweise das P-Konto wieder in ein normales Girokonto umwandeln.

Ist das wiederrum erfolgt, kann er sein - mit einer Pfändung versehenes - Online Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Die Umwandlung muss spätestens 4 Wochen nach Eingang der Pfändung erfolgen, sonst ist das Geld weg!

Nachteile/Vorbehalte:

1.) Nicht alle Banken wandeln ein P-Konto wieder in das normale Girokonto um. Hier hat der Gesetzgeber leider auch eine klare Regelung versäumt.

2.) Auch bei dem dann eventuell als P-Konto geführten Online Konto, kann dein Mitarbeiter natürlich nur über den Freibetrag von 1045,04€ monatlich verfügen. Es sei denn er ist verheiratet und/oder hat Kinder. Dann kann er mehr beanspruchen.

Auf Dauer ist das alles so oder so keine Lösung, vor allem weil dein Mitarbeiter ja mehr als verdient als es der Freibetrag zulässt.

Ja, von einem P-Konto darf man nur eins führen.

Aber es stimmt nicht das man - hat man ein P-Konto - kein weiteres Girokonto führen darf. Das sagen einige Banken. Girokonten darf man soviele haben wie man möchte. Egal ob man ein P-Konto hat oder nicht.

Langfristig wird dein Mitarbeiter keinen Erfolg haben.

Denn wenn die Gläubiger merken, das auf dem jetzigen P-Konto nicht mehr das Gehalt eingeht und man dann nicht mehr den Betrag über den Freibetrag pfänden kann, dann werden sich die Gläubiger umschauen.

Entweder bedienen sich die Gläubiger dann an dem anderen ( P- ) Konto oder nehmen direkt bei dir eine Lohnpfändung wegen deinen Mitarbeiter vor.

Wenn man den Lohn direkt beim Arbeitgeber pfändet, dann steht deinem Mitarbeiter ein mindestens 1049,99€ monatlich unpfändbarer Betrag zu.

http://www.meine-schulden.de/fp_files_new/Pfaendungstabelle-2013-ZPO-850.pdf

Silbersturm  12.10.2013, 21:44
@Silbersturm

http://www.youtube.com/watch?v=0UI3U8wrqmI

Hier verstößt die Deutsche Bank Delmenhorst am Anfang massiv gegen das P-Konto Gesetz § 850k ZPO .

Als ob man ein P-Konto erst einrichten lassen kann, wenn man mindestens 3 Monate ein Girokonto hat! Was macht man denn, wenn man in den 3 Monaten eine Pfändung erhält??!!

Ein bestehendes Girokonto MUSS auf Kundenwunsch innerhalb von 4 Bankarbeitstagen in ein P-Konto umgewandelt werden. Auch wenn ein Girokonto erst einen Tag besteht. Es muss ja laut Gesetz nur bestehen. Aber nicht 3 Monate. Nicht mal eine Woche.

Das "online" ist ja lediglich die bestimmte Form, in der der Kontoinhaber auf das Konto zugreift.

Wenn vom alten Girokonto mangels Masse nicht mehr gepfändet werden kann, erhält der Gläubiger Kenntnis vom neuen Konto über den Arbeitgeber.

Ob "online" oder "konventionell": das spielt für die Pfändbarkeit keine Rolle!

wenn der gerichtsvollzieher es raus bekommt...ist das auch pfändbar !!!

Nein es ist nicht pfändungssicher nur so lange bis man von den Konto erfährt.

Es kann auch dort gepfändet werden