Kontoinhaber falsch angegeben,schlimm?

3 Antworten

Das kann dazu führen, dass dein Bruder mit seiner Bank Probleme wegen vertragswidriger Nutzung des Kontos bekommt.

Vampire321  02.10.2019, 14:06

Quatsch... der Bank ist das rel egal wer da Geld drauf überweist

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Vampire321  02.10.2019, 15:15
@Rolf42

Völliger (!) blödsinn!

ich hab schon ein Haus gekauft und beim überweisen des Kaufpreises den falschen Empfänger eingetragen!

auf Nachfrage wurde ich beruhigt, es kommt NUR auf den iban an... der Name ist völlig egal

da kannst du auch Pumuckl eintragen....

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Rolf42  02.10.2019, 15:36
@Vampire321

Für die Ausführung der Überweisung ist der Empfängername tatsächlich unwichtig, hier kommt es nur auf die korrekte IBAN an.

Im Nachgang kann aber die Bank des Empfängers (aufgrund ihrer Prüfverpflichtungen im Rahmen des Geldwäschegesetzes und der Überwachung der vertraglichen Verpflichtung des Kontoinhabers, das Konto "nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung" zu nutzen) einen Abgleich zwischen dem in der Überweisung angegebenen Empfängernamen und dem Namen des Kontoinhabers durchführen, und dabei fallen solche Abweichungen auf.

Einfache Schreibfehler oder einmalig irrtümlich falsch angegebene Namen sind dabei noch unkritisch, mehrfache Zahlungseingänge unter abweichenden Namen dagegen nicht.

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iQvaubewe1  02.10.2019, 19:29
@Vampire321

Name ist völlig egal? Wer hat Dir denn diesen Quatsch erzählt? Lass Dir von einem Banker sagen, dass das nicht allgemeingültig zu beantworten ist. Weicht der Name vom Empfänger ab, so wandert das Geld auf ein sogen. Differenzkto. Die Mitarbeiter der Bank prüfen, ob der Betrag dem Empfänger gutgeschrieben werden kann, oder ob das Geld zurück geschickt werden muss. Die einen entscheiden so, die anderen so.

Es heißt übrigens nicht der, sondern DIE IBAN.

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iQvaubewe1  02.10.2019, 19:41
@Rolf42

Nix mit "unwichtig"! Es stimmt zwar, dass es in erster Linie auf die Kto.-Nr. ankommt. Aber es findet dennoch ein Abgleich zwischen Nummer und Name statt. Wenn das Konto auf "Vollmilch KG" laufen sollte, angegeben wurde jedoch "Milch KG", dann geht das Geld zunächst auf ein Differenzenkonto (CpD - Conto pro diverses). Von dort wird es auf das Vollmilch-Konto umgebucht. Gibt es auch ein "H-Milch"-Konto, dann ist die Zuordnung nicht eindeutig, das Geld geht zurück am den Absender. Und das alles auch beim ersten Mal.

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Vampire321  02.10.2019, 20:43
@iQvaubewe1

Sorry, das ist NICHT richtig was du sagst

ich könnte dir das mit den Kontoauszügen der besagten Überweisung belegen, aber du kannst es ja ganzvrinfach ausprobieren:

überweise irgendwem den du gut kennst 1 Cent und Trag als Empfänger ‚Max Muster‘ ein... das Geld kommt -richtiger iban vorausgesetzt- ganz normal an

100%

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Rolf42  02.10.2019, 20:45
@iQvaubewe1

Dass der Name für die Ausführung einer Überweisung unwichtig ist, ergibt sich aus § 675r BGB, der den Banken erlaubt, Zahlungen ausschließlich anhand von Kundenkennungen (= IBAN) auszuführen. Eine Prüfung des Namens ist an dieser Stelle nicht vorgeschrieben.

Wenn diese Prüfung auch ohne gesetzliche Verpflichtung durchgeführt wird, ist das für mich eine überraschende Information.

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iQvaubewe1  02.10.2019, 20:51
@Rolf42

Ja, sorry. Was man 20 Jahre lang gemacht hat, muss ja nicht mehr aktuell sein. Du hast recht: korrekte IBAN, und Du kannst als Empfänger angeben, wen Du willst. Mea culpa. Mea maxima culpa. Asche auf mein Haupt.

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iQvaubewe1  02.10.2019, 20:57
@Vampire321

Sorry, Du hast zu 100% recht. Ich gebe mich geschlagen und behaupte das Gegenteil. Dieses Prozedere steckt nach mehr als 20 Jahren "CpD-Erfahrung" noch in mir. Ich handel zwar immer noch danach, aber klar, die IBAN ist maßgebend.

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Vampire321  02.10.2019, 21:08
@iQvaubewe1

Danke, ich ziehe meinen Hut, wenn jemand so offen einräumt sich geirrt zu haben! Das schaffen nicht viele, und HIER schon gar nicht

chapeau!

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iQvaubewe1  03.10.2019, 08:55
@Vampire321

Danke. Ja, die meisten User hier sind ganz schön verkorkst. Die haben das Wort "Respekt" nicht gehört. Aber etwas Richtiges als Quatsch zu titulieren, da gehört es sich einfach, sich zu entschuldigen. Vor allem, wenn der Geschasste so ruhig bleibt {"... ist NICHT richtig").Auch dafür Hut ab.

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Du kannst auch dein Gehalt auf das Konto eines Dritten zahlen lassen. Das wäre aber vernünftig, das VORHER mit dem Arbeitgeber zu klären.

iQvaubewe1  02.10.2019, 19:48

Dann muss aber das Geld auch für diesen "Dritten" deklariert sein. Name des Empfängers und Kto.-Nr. müssen zusammen passen. Das kann sonst in die Grütze gehen - return to sender.

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Zappzappzapp  04.10.2019, 04:10
@iQvaubewe1

Nein, der Name des Empfängers wird seit vielen Jahren in der Regel nicht mehr überprüft. Da geht nichts zurück.

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iQvaubewe1  04.10.2019, 15:52
@Zappzappzapp

Ja, danke. En "Daumen hoch" gab es ja etwas tiefer im Keller von Dir schon, aber stimmt, hier muss ich mich ebenfalls korrigieren: ".... Dieses Prozedere steckt nach mehr als 20 Jahren "CpD-Erfahrung" noch in mir. Ich handel zwar immer noch danach, aber klar, die IBAN ist maßgebend."

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Zappzappzapp  04.10.2019, 16:23
@iQvaubewe1

Ich freue mich, genauso wie andere hier, immer, wenn "Fehler" mal zugegeben werden, statt bockig oder sogar oft agressiv eine falsche Position zu verteidigen.

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iQvaubewe1  04.10.2019, 16:29
@Zappzappzapp

Du sollst Dich ja auch freuen dürfen! Hatte Dich eben erst gelesen und meinen irrig-verirrten return to sender-Kommentar schon ganz vergessen. 🙄

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Schlimm ist das nicht. Wenn dein Bruder den gleichen Nachnamen hat, dürfte es auch kaum auffallen.