Konsequenzen einer Frühpensionierung

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

...das waren ja bisher alles hilfreiche Antworten, die dir bestimmt weiter geholfen haben ;-) Okay, ich versuche es einmal anders herum und nehme deine Anfrage ernst! Seit 2006 haben wir in Deutschland leider keine einheitlichen Verfahrensweisen mehr in der Beamtenversorgung. Jedes Land und der Bund macht "sein Ding". Aber manche Verfahren sind irgendwie immer noch ähnlich. Fakt ist, dass das Beamtenstatusgesetz - und das gilt für alle Beamten in Deutschland - festlegt, dass alle Beamten, die länger als sechs Monate ihrem Dienst aus gesundheitlichen Gründen fern bleibe, als dienstunfähig anzusehen sind (§§ 25-27 BeamtStG). Die Dienstherrn können eine weitere Frist in ihren Landesbeamtengesetzen festlegen (u.U. weitere sechs Monate). In dieser Zeit bist du wahrscheinlich bereits vertrauensärztlich untersucht worden. Der Vertrauensarzt befindet abschließend über deine weitere Dienstfähigkeit. Deine Personalabteilung entscheidet nach Abschluss dieser Untersuchung darüber, ob du in den Ruhestand versetzt werden musst. Anhand deiner Krankheitsmerkmale kann dies zunächst erst mal für einen begrenzten Zeitraum erfolgen (z.B. für zwei Jahre). Der Personalrat muss hier u.U. (je nach Personalvertretungsgesetz) zustimmen. Zunächst wird die Personalstelle dir die Versetzung in den Ruhestand ankündigen, danach hast du eine Widerspruchsfrist (in der du mit deinem Personalrat oder einem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen kannst). Wenn du den nächsten Brief zugestellt (mit Bestätigung) bekommst, in dem die Versetzung in den Ruhestand zum Monatsende angekündigt wird, erhältst zum zum nächsten Monatsanfang dein Ruhegehalt. Dies bemisst sich nach deinem letzten Beförderungsamt (das du mindestens zwei Jahre innegehabt haben musstest) und deiner Dienstzeit - beginnend mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf). Angerechnet werden können u.U. auch Zeiten im Angestelltenverhältnis vor der Verbeamtung, Studien- und Ausbildungszeiten und weitere förderliche Zeiten (das ist an dieser Stelle zu umfangreich zu erklären und hängt vom Einzelfall ab). Wenn du frühpensioniert wirst, wird dir eine Zurechnungszeit angerechnet. Sie wir auf die Dienstzeit addiert und beträgt 2/3 der Zeit zwischen dem Eintritt in den Ruhestand und dem Erreichen des 60.Lebensjahres (diese Zeit bekommst du sozusagen geschenkt). Diese Zeiten werden mit 1,79375 multipliziert und du erhältst den prozentualen Anteil deiner ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge (Grundgehalt, allgemeine Stellenzulage, Verheiratetenzuschlag), das ist dann dein Bruttoruhegehalt. Leider kommt jetzt noch die "Strafe": Für jedes Jahr, dass du vor Erreichen deiner regulären Altersgrenze in den Ruhestand versetzt wurdest, werden dir 3,6% vom Ruhegehalt abgezogen, jedoch nicht mehr als 10,8%. Auf dieses verminderte Bruttoruhegehalt bekommst du dann noch den Familienzuschlag für deine Kinder (soweit vorhanden). Dann wird das Ganze versteuert. Bist du bereits im Ruhestand, kannst du entweder selbst deine Reaktivierung beantragen oder man lädt dich seitens des Dienstherrn erneut zur ärztlichen Untersuchung ein. Dazuverdienen kannst du auch, du musst es jedoch bei deiner Versorgungsstelle beantragen. Hier sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten, die unterschiedlich geregelt sind (Meist § 53 der Beamtenversorgungsgesetze). Früher waren es mal 325 EUR bei Beamten, die vorzeitig pensioniert wurden. Studium dürfte kein Problem sein. Du bist im Ruhestand ein "freier Mensch". Bezüglich Resturlaub und Überstunden würde ich nach der Ruhesetzung einen Antrag auf Auszahlung stellen und den Bescheid abwarten. Danach: Fristgemäßen Widerspruch einlegen, rechtshilfefähigen Bescheid einfordern und - wenn der eintrifft - spätestens zum Anwalt, wenn du klagen möchtest, weil es sich lohnt. Erfolgverprechend ist dies jedoch nur, wenn du nachweisen konntest, dass du vor deiner Erkrankung keine Gelegenheit mehr hattest, die Überstunden abzubummeln oder den Urlaub abzugelten. Beihilfe: Auch die Beihilferegelungen sind meist in den Landesbeamtengesetzen oder dem Bundesbeamtengesetz, sowie den Beihilfeverordnungen geregelt. Ich meine aber, es ist noch überall üblich, dass Beamte im Ruhestand einen Anspruch auf 70% Beihilfe haben. Erkundige dich bei deiner Krankenversicherung. Zum Aufenthalt im Ausland habe ich keine genauen Erkenntnisse, was zu beachten ist. Ich weiß aber, dass viele Pensionäre im Ausland leben und dass dies unproblematisch ist. Du findest bestimmt weitere Informationen hierüber, u.U. auch bei der Stelle, die dich als Pensionär verwaltet.

pinacolada99 
Fragesteller
 16.10.2013, 11:50

Vielen, vielen Dank für die umfassende Auskunft.

Das einzige was passiert ,du bekommst nicht die volle Pension,nicht anderst wohl als bei Arbeitern die Frührente bekommen ,ist halt weniger Geld.Pension allerdings ist sowieso immer mehr an Geld drin.

So und nun zum Teil der Beihilfe:

Soweit ich weiss verändert sich die Beihilfe?

Als Ruhestandsbeamter erhälst Du in den meisten Bundesländern 70 % Beihilfe (Ausnahme Hessen + Bremen).

Müsste ich einen neuen Vertrag bei der Krankenkasse abschliessen, oder wäre dies eine simple Reduktion des Beitrages...

Dein derzeitiger Vertrag wird nur geändert auf deine beihilfekonforme Absicherung.

Muss ich mich während des Pensionsbezuges in Deutschland aufhalten, oder könnte ich mich auch im Ausland behandeln lassen?

Nein - Du solltest jedoch in Deutschland eine Kontaktadresse und eine Bankverbindung haben. Allerdings musst Du deiner PKV mitteilen in welchem Land Du dich aufhälst. In Europa wird bei den meisten Versicherer kein Beitragszuschlag erhoben. Im Außereuropäischen Ausland kann es zu einem Beitragszuschlag führen.

sprich mit deiner rentenstelle.. deinem finanzamt, deiner krankenversicherung, deinem personalrat.. die beraten dich.. seit anfang d. j. hattest du ja schon viel zeit dazu.............

pinacolada99 
Fragesteller
 16.10.2013, 11:55

Nun, die Zeit hatte ich nicht wirklich. Ich war viel zu sehr mit dem Versuch beschäftigt, gesund zu werden...

Kematef  19.10.2013, 12:37

wow... diese Antwort hilft sicherlich weiter.

Und wieder ist ein Punktesammler am Werk.

Ein Tipp: versuche es in diesem Forum www.beamtentalk.de

Da kann man dir bestimmt weiter helfen.

Gruß Kematef