Kommt SEK wenn man in der Öffentlichkeit mit Kumpels Pranks macht?

3 Antworten

„Zum Einsatz kommen diese Spezialeinheiten vor allem bei Gefährdungslagen wie etwa Geiselnahmen, bewaffneten Raubüberfällen, Schiesserein oder bei Einsätzen gegen Drogendealer oder Schwerkriminellen, bei denen man ausgeht, dass sie bewaffnet sind. Auch Gefangenentransporte gehören zum Auftrag des SEK.“

https://ppf-germany.com/blogs/news/die-deutschen-spezialeinheiten-sek-gsg9-ksk#:~:text=Zum%20Einsatz%20kommen%20diese%20Spezialeinheiten,gehören%20zum%20Auftrag%20des%20SEK.

Du kannst natürlich die Polizei anrufen und sagen, dass es eine Schießerei und einen aktiven Schützen gibt, dann kommen die definitiv. Würde aber davon abraten, da du nur deren Zeit verschwendest

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn man einen "Prank macht", also einen Streich spielt, natürlich nciht. Wenn man hingegen eine Straftat begeht (etwa Vortäuschung einer Straftat, Nötigung, Beleidigung, usw.) wäre mit der Polizei zu rechnen.

Viele kapieren leider den Unterschied zwischen einen Streich spielen und eine Straftat begehen nicht.

Normaler weise nicht.

Falls ja, dann war es wohl ein scheiß Prank, der nicht so lustig war, wie ihr euch das vorgestellt habt :)