Können Ärzte jemanden gegen seinen Willen zwangsernähren?
Wenn ein Mensch (der volljährig und noch 100% bei Sinnen ist) sich dazu entschließt nichts mehr zu essen, können Ärzte ihn dann gegen seinen Willen zwangernähren oder wäre in solch einem Fall kein Arzt mehr dazu berechtigt das so über den Kopf des Patienten zu entscheiden?
8 Antworten
Die Frage ist komplex - und man muß fragen warum ein Mensch der bei klarem Verstand ist, nichts mehr essen möchte. 1) Ist es wegen einer schweren Grunderkrankung wegen der in absehbarer Zeit ohnehin der Tod eintritt, kann man als Arzt sicherlich "mitgehen" - ohne dass es den Tatbestand der "unlassenen Hilfeleistung" erfüllt. 2) Liegt bei körperlich gesunden Menschen eine primär seelische Störung vor (Depression, schwere Persönlichkeitsstörung oder ähnliches) und es besteht eine Selbstgefährdung, muss ein jeder Arzt eine Zwangsernährung erwägen. Das wäre in jedem Falle bei einem BMI kleiner 12,5 gegeben. In diesem Falle muss sich der Arzt aber ohnehin an das Vormundschaftsgericht wenden und solche Zwangsmaßnahmen nach spätestens 24 Stunden "absegnen" lassen. Im Grunde entscheidet also dann nicht der Arzt sondern der Richter des Vormundschaftsgerichts.
Müssen sie sogar, schliesßlich besagt die Genfer Deklaration – die moderne Weiterentwicklung des hippokratischen Eids –, dass die Gesundheit des Patienten das oberste Gebot des ärztlichen Handelns sein soll.
Und wenn man eine Patientenverfügung hat, wo drin steht, dass man NICHT zwangsernährt werden möchte?
Ja sie müssen sein Leben erhalten. Er kann aber eine Patientenverfügung machen in dem er es den Ärzten verbietet ihn mit Zwang zu Ernähren.
dann haben die Ärzte das zu respektieren.
Wenn sich jemand selbst gefährdet, wird das wohl möglich sein.
Ja, da sie gezwungen sind ihn am Leben zu halten !
Sterben zu dürfen ist nicht ganz einfach.
Tja manche Leute haben meiner Meinung nach das Recht zu sagen :,Ich bin so krank das ich sowieso bald qualvoll sterbe, also möchte ich lieber Sterbehilfe " Das sollte in Deutschland legal werden ! Natürlich nur wen sie wirklich sterbens Krank sind !
Diese Person hat bereits eine Patientenverfügung, wo drin steht, dass sie keine Zwangsernährung möchte.