Klopfer mit 16?

11 Antworten

Schädlich nur, wenn du da wirklich große Mengen von trinken würdest. Kaufen darfst du das leider erst ab 18. Aber du wirst doch bestimmt jemand kennen der 18 ist und dir das mitbringen kann

Viel Spaß

Klopfer ist ein Likör und zählt zu den "starken" alkoholischen Getränken, darf also erst ab 18 gekauft und getrunken werden, außer in Anwesenheit deiner Eltern, da darfst du auch schon mit 16.

Und schädlich, ich sag mal, das kommt auf die Menge und die Häufigkeit an, wie generell bei Alkohol eben.

14905403  10.07.2021, 10:10
außer in Anwesenheit deiner Eltern, da darfst du auch schon mit 16.

Falsch, die Regelung mit ,,wenn Eltern dabei dann ab zwei Jahre jünger'' gilt nur bei Bier, Wein, Sekt, usw...

Außerdem gilt die Regelung nur im öffentlichem Raum, siehe § 9 JuSchG

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Rechtlich:

Ab 18 darf man es dir im öffentlichen Raum verkaufen und/oder zur Verfügung stelllen

Daheim gilt diese Regel nicht

Jugendschutzgesetz (JuSchG)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1.
Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
2.
andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1.
an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2.
in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.

Gesundheitlich:

Gesund ist es nicht, da Zellgift. Aber einmal nippen wird dich nicht umhauen

Ja es ist schädlich, Alkohol ist ein Zellgift und kann in jeder Menge Schaden anrichten

Das Getränk ist ab 18.

Schädlich ist es auch