Kindergeld Rückforderung, eigentlich unberechtigt - Konto Pfändung?
Hallo zusammen.
ich habe eine Tochter die seit knapp 2 Jahren nicht mehr bei mir lebt. Daher habe ich seitdem das Kindergeld erhalten und an das Jugendamt überweisen, darüber habe ich natürlich auch Belege.
Nun ist es so, dass die Kindergeldkasse im Juli schrieb und Geld zurück forderte, allerdings war ich im März umgezogen und habe diese Briefe nicht erhalten. Ich habe vergessen, mich dort umzumelden und meine Mum wohnt noch in diesem Haus, sodass ich dachte, sie würde Bescheid geben sollte Post kommen. Das tat sie aber nicht. Sie nahm 4 Briefe von der kindergeldkasse entgegen ohne mir etwas zu sagen und diese beinhalteten natürlich Mahnungen. Nun ist es soweit gekommen, dass mein Konto gepfändet wurde. Ich werde mir jetzt ein P Konto einrichten, aber das Problem der Rückzahlung bleibt. Ich habe mehrfach mit der Familienkasse und dem Inkasso gesprochen, ein hin und her bis ich dann heute die Aussage der Familienkasse erhielt: sie haben nicht innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt, also müssen sie das bezahlen - egal ob sie das Geld erhalten haben oder das Jugendamt.
ich weiß ich bin selbst schuld - aber ist deren Aussage überhaupt wahr? Dürfen die das wirklich? Ich denke nicht dass das Jugendamt mir bereitwillig das Geld zurück gibt. Es geht dabei um 3 Monate Kindergeld. Ich habe Beweise dass das Jugendamt das Geld von mir erhalten hat, aber was kann und sollte ich tun?
Danke schonmal!
1 Antwort
Als Laie würde ich zum JA gehen - dort erscheinen - und die Sachbearbeiterin bitten, in meiner Gegenwart die Kindergeldkasse anzurufen und zu erklären, dass sie das Geld erhalten haben.
Was bedeutet "die Tochter lebt nicht mehr bei dir"?
Ist sie in Obhut des JAs und hat das Kindergeld erhalten oder ist sie ausgezogen und arbeitet? Wenn sie das Kindergeld erhalten hat bzw. ihre Pflegeeltenr/ Wohnheim etc. das für sie erhalten hat, müsste es darüber einen Bescheid geben, der weitergeleitet werden kann. Dann hättest DU doch mit der Sache nichts zu tun?
Dann frage doch mal das JA, ob das nicht vielleicht eine Sache zwischen der Kasse, den Pflegeeltern und dem JA wäre. Von Behörde zu Behörde müsste es sich leichter kommunizieren als von Privatperson zu Behörde/ Inkassounternehmen.
Ist denn auf deinem Konto wirklich so wenig drauf, dass du die ca. 600 € (?) Kindergeld nicht zahlen kannst? Könntest du die dir privat von Freunden ausleihen oder bei der Bank einen Dispo etc. einrichten? Sind es nicht zur Zeit max. ca. 200 € pro Kind? Notfalls würde ich da noch mal den Bankberater ansprechen und auf das Missverständnis und ggf. geregelte Einkünfte (egal, welcher Art) hinweisen, also darauf, dass der Betrag auf jeden Fall zurückgezahlt und ggf. sogar unberechtigterweise eingzogen wurde.
Ich habe 450 Euro auf dem Konto - zum Leben für den ganzen Monat... daher ist das absolut nicht möglich. Theoretisch haben sie ja recht gehabt bis zu dem zeitpunkt als ich denen mitteilte, dass das Geld an das Jugendamt ging. Aber trotzdem nehmen Sie die Pfändung nicht zurück und die Bank tut nur das, was das Inkassounternehmen verlangt. Dank dem P Konto würde ich wenigstens wieder in ein paar Tagen/Wochen Zugriff auf mein Konto haben und meine Rechnungen bezahlen können (da ist ja auch nichts überwiesen worden jetzt) aber ich möchte ja trotzdem keine 800 Euro Schulden haben. Es sind nämlich 4 Monate Kindergeld das überzählt wurde, wie ich gerade nochmal gesehen habe.
habe dem Jugendamt jetzt einmal alle Papiere zu kommen lassen und um Rückzahlung gebeten für die 4 Monate Kindergeld. Wäre natürlich optimal wenn sie direkt einsichtig sind und es schicken - aber es sind Behörden daher bin ich mir da nicht so sicher...
Sie lebt in Pflege - sie ist 5. bis vor kurzem habe ich das Kindergeld von der Kasse überwiesen bekommen und an das Jugendamt weiter geschickt. Das war so vom Jugendamt ausgemacht worden. Seit einigen Monaten erhält die Pflegemutter das Kindergeld direkt von der Kasse. Ich habe bereits die Kontoauszüge des Jugendamtes erhalten und sowohl an das Inkasso sowie die Familienkasse geschickt, da ich aber nicht rechtzeitig geantwortet habe, behauptet die Kasse das ich es zahlen muss, egal ob ich das Geld selbst aufbringe oder versuche das Jugendamt in Rechenschaft zu ziehen...