Kindergeld Exmatrikulation?
Hi :)
ich habe am 14.3 mein Studium abgebrochen und durch Umstände versäumt dies an die Familienkasse zu melden -.- (ist ja zum Glück nur 1 Monat). Was mich aber sehr interessieren würde ist, ob ich eigentlich noch Anspruch auf Kindergeld im März hätte (Im Internet ist dass nicht klar definiert) . Zwecks Rückzahlung ob ich nur die Zahlung vom April oder auch den März Rückzahlen müsste wäre es schon hilfreich
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Höchstwahrscheinlich musst Du den März nicht zurück zahlen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Kindergeld
Einfach mal googeln nach da-kg 2023 unter dem Punkt:
A 15.10 Beginn, Ende und Unterbrechung der Ausbildung
...
(11) 1Wird das Studium abgebrochen, gilt die Ausbildung mit Ablauf des Monats als beendet, in dem die Abbruchentscheidung von dem Studierenden tatsächlich vollzogen wird, spätestens jedoch mit Ablauf des Monats, in dem die Exmatrikulation erfolgt. 2Diese ist durch eine Exmatrikulationsbescheinigung nachzuweisen.
Gruß siola55
Woher ich das weiß:Recherche