Vergessen Exmatrikulation Familienkasse mitzuteilen?
Es ist ziemlich dumm von mir gewesen, das weiß ich, mir ist das alles bewusst aber so verpeilt wie ich bin habe ich vergessen meine Exmatrikulation der Familienkasse mitzuteilen. Ich bin seit Ende März nicht mehr immatrikuliert, das Sommersemester begann am 24.04 also habe ich theoretisch bis jetzt Kindergeld bekommen obwohl mir dies nicht erstattet ist (ich bin 22) Dazu muss ich sagen dass ich meine Exmatrikulationsbescheinigung Ende diesen Semesters bekomme. Darauf wird jedoch der Datum meiner Exmatrikulation sicherlich stehen (Ende März)In den 2 Monaten habe ich jedoch nicht nach einer Ausbildungsstelle geschaut weil ich keine Ausbildung machen möchte, ich habe vor im Wintersemester zu studieren, ich habe mich auch schon beworben. Was ich lediglich gemacht habe war ein Praktikum. Reicht ein Nachweis des Praktikums für die Familienkasse aus oder muss ich den Beitrag des Kindergeldes zurückzahlen?
2 Antworten
Deine Bewerbung für das "neue" Studium gilt als Ausbildungssuche. Musst der Familienkasse mitteilen, dass du ab Exmatrikulation ausbildungssuchend bist.
Du hättest natürlich unverzüglich deine Exmatrikulation melden müssen und gleichzeitig deine weitere Ausbildungssuche. Hole das jetzt schnell nach und das Kindergeld wird weiter gezahlt werden. Du brauchst nichts zurückzuzahlen. Und vergiss nicht, später die Aufnahme des Studiums mitzuteilen.
Vielen Dank für deine Antwort. Bräuchten die theoretisch Nachweise dass ich mich beworben habe? Die Rückmeldung bzw die Zusagen und Absagen der Uni's bekomme ich so viel ich um einiges etwas später
Ja, natürlich werden da Nachweis verlangt werden. Dein Bewerbungsschreiben kannst du doch schon mal beifügen.
Das geschieht doch aber alles online.
Und da kann man nichts ausdrucken? Wie weist du denn gegenüber der Uni im Streitfall nach, dass du dich überhaupt bzw. fristgerecht beworben hast?
Bzw die Einschreibung und meine Unterlagen (Zeugnis etc) die ich mit der Post abgeschickt habe kann ich ja nicht nachweisen oder?
Wenn du was zugeschickt hast, wird es doch wohl ein Anschreiben geben? Optimalerweise vllt. auch eine Bestätigung, dass die Unterlagen eingegangen sind? Du stellst dich aber schon sehr an...
Die Bestätigungen erhalte ich erst Mitte Juli
Wenn du nicht weiter ausbildungssuchend bist und das nicht nachweisen kannst wirst du es zurück zahlen müssen
Sorry ich hab überlesen dass du studieren willst. Klar wenn du da seine Nachweise einreichst dann müsste es auch weiter gehen mit dem Kindergeld bzw du musst nichts zurück zahlen.
Warst du evtl bei der Arbeitsagentur /Studienberatung ? Die könnten dir ja auch bestätigen dass du auf der Suche nach einem Studienplatz bist
Muss ich dann somit die Beiträge nicht zurückzahlen? Wird es dann aber Probleme geben da ich mich ja nicht direkt von anfang an rechtzeitig gemeldet habe..