Kindergeld beim Minijob?

1 Antwort

Soweit du als arbeits- oder ausbildungssuchend gemeldet bist oder dich in einer Übergangs- oder Wartezeit zu einer weiteren Ausbildung oder einem Studium befindest, könnte ein Kindergeldanspruch bestehen. Eine geringfügige Beschäftigung wäre dabei regelmäßig unerheblich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung