Kind nicht gegen Masern geimpft?
Hallo
mein Kind geht in den Kindergarten. Eine Freundin von mir, hat ein Kind im gleichen Alter. Als ich sie fragte, ob ihr Kind nächstes Jahr Aufhebung den Kindergarten geht sagte sie - nein. Ihr Kind dürfe nicht. Sie möchte ihr Kind auch im Schulalter nicht impfen.
sie hätte sich die 2500€ Bußgeld schon auf die Seite gelegt.
muss sie das nur einmalig zahlen?
3 Antworten
Ich denke, es handelt sich dabei um eine einmalige Zahlung, allerdings wird sie sehr Wahrscheinlich dann auch Kontakt mit den JA und den Gesundheitsamt erhalten. Sie könnte natürlich auch testen lassen, ob der Kind vielleicht schon mal Masern (asymptomatisch hatte) und damit Antikörper gebildet hat. Den Test muss sie aber auch selber dann bezahlen. Das könnte als Nachweis auch gehen. Einfacher wäre es das Kind einfach gegen Masern zu impfen... dieser Impfstoff ist schon seit Jahrzehnten draußen
Zum Bußgeld kann ich nichts sagen, aber so richtig, richtig teuer wird es, wenn das Kind durch die Masern zum Pflegefall wird und langsam, in 2-3 Jahren ohne Heilungschance vor sich hin stirbt. Google mal SSPE.
Warum enthält man seinem Kind den Schutz vor sowas vor und ist das wirklich so niedrig das Bußgeld? Mal ab davon, was de Kind entgeht, wenn es nicht in den Kindergarten darf...
Und auch falls es gut geht, ynndroht Masern im Erwachsenenalter, außer das Kind kommt dann nsl drauf, lässt sich impfen. Und zwangsweise Homeschooling in Eigenverantwortung wird lebenslangen Bildungsnachteil bringen...
Genügend Covidoten, aber auch Übervorsichtige, die meinten, können wir locker selbst lehren, kamen nach 2 Monaten drauf, geht nicht...
Nichtsdestotrotz - da wird sie hinsichtlich des Schulbesuches nicht ganz einfach mit durchkommen.
Hier ist dann davon auszugehen, dass Gesundheits- bzw. Jugendamt mit auf den Plan gerufen werden.
Homeschooling gibt es so in Deutschland nicht. Ob es Privatschulen gibt, die als "besonderes pädagogisches Konzept" ungeimpfte nemhen dürfen?
Bundesländer einheitlich? In Österreich gibt es für so Spezislfälle auch die Möglichkeit von a.) Privatschulen im Einzelunterricht (teuer) und b.) Homeschooling durch die Eltern, mehrmals pro Jahr Leistungskontrolle. Dabei strengstens Verbot von Lerngruppen, Gedanke an Paralellgesellschaften... Da gäbe es dann erst eben Strafe, dann Kontrollen, bei Nicht Bestehen Strafe...