KFZ Versicherung fürs eigene Auto vorm 18. Geburtstag?

siola55  21.01.2024, 10:58

Bei welcher Gesellschaft haben deine Eltern die Kfz-Versicherung und bist du noch wohnhaft im Haushalt der Eltern?

TomRiddle666 
Fragesteller
 21.01.2024, 11:47

Weiß ich nicht. Ja aber geplant nicht mehr lange

siola55  21.01.2024, 11:21

Hst du denn den BF17, also die Prüfbescheinigung für das Begl. Fahren ab 17?

TomRiddle666 
Fragesteller
 21.01.2024, 11:46

Ja hab ich

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Kfz-Versicherung ist doch nicht das Problem, sondern die Zulassung ist wesentlich aufwändiger bzw. gar nicht möglich als Minderjähriger ohne Fahrerlaubnis:

Kann ein Minderjähriger ein Fahrzeug zulassen?

Auf minderjährige Personen ohne Behinderung darf nur dann ein Fahrzeug zugelassen werden, wenn der/die Minderjährige für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Folgende Unterlagen werden benötigt: - Einwilligungserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der minderjährigen Person.

https://www.bussgeldkatalog.org/kfz-zulassung-unter-18-jahren/

Ergo dürfte die erforderliche Fahrerlaubnis dein Hauptproblem sein als Minderjähriger...

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

PS: Falls du noch 3 Wochen warten kannst und ein Elternteil bereits ein Fzg. zugelassen und versichert hat mit mind. SF 1, kannst du bei KRAVAG ALLGEMEINE Versicherungs AG die Sondereinstufung mit SF 1 (Beitragssatz 60% in der Kfz-Haftpflichtversich. bzw. 50% Beitragssatz in der Vollkaskoversich.) in Anspruch nehmen:

Bild zum Beitrag

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 25-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen
 - (Autokauf, Gebrauchtwagen, Kfz-Versicherung)  - (Autokauf, Gebrauchtwagen, Kfz-Versicherung)

Du selber kannst die Versicherung für dein Auto erst ab 18 abschließen, musst dich also noch die 3 Wochen gedulden.

siola55  21.01.2024, 10:57

...und ohne Fahrerlaubnis ist auch keine Zulassung eines Kfz auf einen Minderjährigen möglich!

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SoIid  21.01.2024, 11:12
@siola55

Es gibt noch den B17 Führerschein, aber auch damit kann er selber keine KFZ-Versicherung abschließen.

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siola55  21.01.2024, 11:18
@SoIid

Mit BF17 und Einwilligung der Eltern bei der Kfz-Versich. und Zulassung ist dies aber möglich ;-)

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Das geht, nur warum nicht als Zweitwagen auf deine Eltern? Das ist doch wesentlich günstiger als wenn Du mit SF 0 beginnst.

TomRiddle666 
Fragesteller
 21.01.2024, 09:40

Habe kein gutes Verhältnis zu meinen Eltern und möchte so wenig wie mögliche finanzielle Verbindungen zu denen haben.

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siola55  21.01.2024, 11:31
@TomRiddle666

Aber du wohnst noch im Haushalt der Eltern und diese haben ein Fzg. zugelassen und versichert mit mind. SF1 !?

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siola55  21.01.2024, 10:51

Als Minderjähriger ohne Führerschein ist die Zulassung leider nicht möglich; die Kfz-Versicherung wäre jedoch möglich:

Kann man ein Auto anmelden, wenn man noch nicht 18 ist?

Minderjährige können nur dann als Fahrzeughalter eingetragen werden, wenn sie entweder als schwerbehindert gelten oder wenn sie eine entsprechende Fahrerlaubnis für das Fahrzeug besitzen, z. B. die Prüfbescheinigung für das Begleitete Fahren ab 17.

https://www.bussgeldkatalog.org/kfz-zulassung-unter-18-jahren/

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TomRiddle666 
Fragesteller
 21.01.2024, 11:49
@siola55

Ja die Anmeldung weiß ich ist kein Problem. Aber für die Anmeldung brauch ich ja eine Versicherung, und meine Frage war ja ob ich diese abschließen kann

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siola55  21.01.2024, 11:51
@TomRiddle666

Ja klar doch - mit Einwilligung der Eltern ist dies möglich ;-)

Rechne einfach mal die Kravag mit der Sonder-Ersteinstufung SF1 mit Beitragssatz 60% in der Kfz-Haftpflicht und 50% in der Vollkasko...

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Für den Versicherungsabschluss und Zulassung beim Amt brauchst du Zustimmung der Eltern. Oder wartest bis zum Geburtstag

Probier mal in Online Rechner was es preislich ausmacht, wenn man es als Zweitwagen auf Dad oder Kollege usw. anmeldet. Ich würde 2400€ (Jahr) für mein Auto alleine zahlen. Aber auf mein Dad nur 350 € :D

siola55  21.01.2024, 11:48

...oder er rechnet bei Kravag Allg. Versicherungs-AG die Sonder-Ersteinstufung SF1, falls ein Elternteil bereits ein Fahrzeug mit mind. SF1 zugelassen und versichert hat mit dem günstigen Beitragssatz von 60% in der Kfz-Haftpflichtversich. bzw. 50% in der Vollkaskoversich. ;-))

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