Keine Betriebskostenabrechnung von 2022 und 2021?

3 Antworten

Innerhalb 12 Monate für einen Abrechnungszeitraum musst du deine Rechnung bekommen, falls nicht, brauchst du sie auch nicht mehr bezahlen. Somit dürfte bei dir 2021 erledigt sein

Abrechnungsbeginn ist also Juni 21. Es wird für ein Kalenderjahr abgerechnet, also haben wir den Abrechnungszeitraum 01.06.21 - 31.05.22. Theoretisch.

Denn es ist auch möglich, dass in eurem Fall einmalig vom 01. Juni 21 bis zum 31. Dez 21 abgerechnet wird, da ihr mitten im Kalenderjahr eingezogen seid. Dann wäre der nächste Abrechnungszeitraum aber wieder vom 01.01.22 > 12 Monate (also bis zum 31.12.22)

Aber die Abrechnungsfrist beträgt 1 Jahr nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes.

Der Vermieter hätte hier demnach Zeit bis zum SPÄTESTENS 31.05.23 eine Abrechnung für den oben genannten Zeitraum zu erstellen, sofern er über 12 Monate abrechnet. Rechnet er einmalig vom 01.Jun 21 - 31.Dez 21 ab, liefe seine Frist bis zum 31.Dez 22. Wäre also auch versäumt.

Eure Rückzahlungspflicht ist also so oder so erloschen, jedoch wärt ihr immernoch berechtigt, diverses Guthaben einzufordern, sollte euch welches zustehen (was in deinem Fall nun nicht gegeben ist, da ihr ja zahlen sollt).

Ihr müsst also gar nichts nachzahlen.

Mado218 
Fragesteller
 02.11.2023, 03:12

Meinen Sie mit "Der Vermieter hätte hier demnach Zeit bis zum SPÄTESTENS 31.05.23 eine Abrechnung für den oben genannten Zeitraum zu erstellen, sofern er über 12 Monate abrechnet", dass er uns keine Nachzahlung für die Zeitraum von Juni 21 bis Juni 23 fördern kann oder er hat Zeit noch bis 31Dez.23 eine Nachzahlung für Jahr 2022 zurück zu erstatten?

Ich habe es nicht ganz genau verstanden sorry

0
Lmorg  02.11.2023, 13:17
@Mado218

Nein, nur für den Zeitraum Juni 21 bis von da an maximal 12 Monate.

Wenn ihr bis heute keine Abrechnung erhalten habt, die im Juni 21 begonnen hat, dann müsst ihr für genau diese Abrechnung keine Nachzahlung leisten, da der Vermieter die Frist dafür überschritten hat.

1
DaKaBo  02.11.2023, 07:38

Die Abrechnung für 2022 ist nicht verfristet, wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist.

Ihr müsst also gar nichts nachzahlen.

Das kann man also noch nicht wissen.

0
Lmorg  02.11.2023, 12:37
@DaKaBo

Wenn von Juni 21 bis Dez 21 abgerechnet wird, ist die Frist im Dez 22 um.

Wenn von Juni 21 bis Mai 22 abgerechnet wird, ist die Frist im Mai 23 um.

Oder was meinst du genau? oo

0
DaKaBo  02.11.2023, 12:39
@Lmorg

Der Abrechnungszeitraum ist üblicherweise das Kalenderjahr. Für die Abrechnung für 1.1. - 31.12.22 ist noch Zeit bis 31.12.23.

0
Lmorg  02.11.2023, 12:40
@DaKaBo

Ja, korrekt aber es ging mir ja nur um die Abrechnung, die im Juni 21 begonnen hat. Von da an sind maximal 12 Monate zulässig und die sind allesamt rum.

0
DaKaBo  02.11.2023, 12:42
@Lmorg

Und ich habe von 2022 gesprochen. Die Abrechnung kann noch kommen und eine Nachzahlung wäre ggf. legitim.

0
Lmorg  02.11.2023, 12:43
@DaKaBo

Joa, wir haben wohl aneinander vorbei geredet^^

1

Die Abrechnung muss 12 Monate später da sein.
sonst muss man theoretisch nichts zahlen. Trotzdem solltest du bedenken das es hier um Sachen geht die du als mieter verursachst.
wenn du das verweigerst z. B. Bei einer großen Gesellschaft ok. Die können es meistens vertragen.

ob das korrekt ist muss jeder selbst bewerten.

Solltest du einen Privaten Vermieter haben kann ich dir sagen die meisten meinen es gut. Nur weil man ein Mietshaus besitzt ist man nicht reich.
durch die Verweigerung einer Zahlung kann man sich hier auch das Verhältnis mit dem Vermieter schnell ruinieren.
korrekt ist das nicht.

LieberBonner  12.02.2024, 04:34

Nur woher will der Mieter wissen wieviel er zahlen muss wenn er keine Abrechnung bekommt? Er ist nicht verpflichtet nachzufragen.

0
lutzd  12.02.2024, 20:52
@LieberBonner

Es ging ja darum ob er zahlt wenn sie kommt weil sie zu spät ist.

0