Kann sie angezeigt werden? Wenn ja mit welcher Begründung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wenn der kleine 14 jährige es wirklich ernst meint (was in den meisten Fällen nicht so ist), dann wird denke ich keine Strafen auf sie zu kommen, vielleicht ein starkes Elterngespräch aber mehr sollte da nicht passieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Onkelkeller  06.10.2019, 02:45

Wird aber schwierig da die Beschuldigten und das Opfer noch minderjährig sind..

0
Onkelkeller  06.10.2019, 02:54
@EBoogaloo

diese Dinge könnte man so auch übernehmen, aber ich vermute das es dazu höchstwahrscheinlich nicht kommt. Aber ansonsten top Recherche!

0

Wer seine Bilder veröffentlicht hat Pech