Frenchborder am 05.12.2007 um 12:22 Uhr
Ich bin Friseurin und habe jährlich 24 Urlaubstage. Montags habe ich meinen freien Tag und gehe dafür Samstags arbeiten. Wenn ich nun meinen jährlichen Sommerurlaub nehme (3 Wochen), so berechnet mein Chef mir nicht 15 Tage, sondern 18 Tage Urlaub. Das heißt, mein üblicher freier Tag wird mir im Urlaub nicht gewährt bzw. als Urlaubstag abgezogen. Handelt mein Chef richtig?

Ja, er handelt richtig, weil die freien Montage mittendrin sind. Würdest Du nur innerhalb der Woch - also z.B. Dienstag bis Freitag - Urlaub nehmen, so sind das auch nur 4 Tage.
Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass Du 40 Std. die Woche arbeitest und das auch in den 5 Tagen tust, dann kann Dir der Ruhetag nicht vom Urlaub abgezogen werden.
HerrLich am 5. Dezember 2007 12:38 Für Arbeitnehmer, die weniger als sechs Tage in der Woche arbeiten, ist der gesetzliche Anspruch auf 24 Werktage Urlaub in Arbeitstage umzurechnen. Wer zum Beispiel 5 Tage in der Woche arbeitet, hat einen Anspruch auf 20 Arbeitstage Urlaub. Quelle: http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Urlaub.html
Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag drin zum Thema Urlaub? Hast Du 24 Werktage (dann darf er Dir bei drei Wochen 18 Tage abziehen) Urlaub oder 24 Arbeitstage (dann darf er Dir bei drei Wochen nur 15 Tage abziehen) Urlaub? Ich finde es schon ein wenig krass, dass er Dir 18 Tage abzieht, gerade eben, weil er Dir nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaubstage gibt.

Du arbeitest also 5Tage/Woche! Eben nur vom Dienstag bis Samstag.
Nehmen wir mal an du hast eine 40Stundenwoche und arbeitest die fünf Tage im Schnitt 8Stunden am Tag, da wäre es ja wohl Unsinn dir für eine Woche 6 Urlaubstage à 8 Stunden abzuziehen. Das wären ja dann 48 Stunden.
Mit 35Stundenwoche ist das selbe nur sinds da halt 7Stunden pro Tag.
Das würde bedeuten, dass einem Bankangestellten oder Beamten ja auch der Samstag berechnet wird. ...und das ist nicht der Fall.
Bei Teilzeit vollkommen okay. Aber bei Vollzeit habe ich 24 Tage Mindesturlaub. Dies als Ausgleich für "Arbeitstage". Und bei der 5 Tage-woche ist mein Montag nun mal kein "Arbeitstag".
Für Arbeitnehmer, die weniger als sechs Tage in der Woche arbeiten, ist der gesetzliche Anspruch auf 24 Werktage Urlaub in Arbeitstage umzurechnen. Wer zum Beispiel 5 Tage in der Woche arbeitet, hat einen Anspruch auf 20 Arbeitstage Urlaub. Quelle: http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Urlaub.html
Mir kommen die Tränen. Aber das erste Mal, dass mir dies jemand so genau sagen konnte. Vielen Dank!
Ja, ist wirklich blöd. Aber Du siehst ja, wer hier Punkte für falsche Auskünfte bekommt. Tut mir leid für Dich.
Gut, dann nimm halt immer nur von Dienstag bis Samstag Urlaub. Da du ja den Montag sowieso frei hast... ;-)