Stimmt es, dass es nach einer Psychotherapie schwierig wird, verbeamtet zu werden? Wie ist da der Usus?

Das stimmt eindeutig nicht. Eine Psychotherapie ist kein Makel oder gar eine geistige Behinderung, sondern eine segensreiche Möglichkeit, in seelisch schwierigen Momenten qualitativ hochwertige Unterstützung zu bekommen. Ein Beinbruch mit Krankenhausaufenthalt zur Heilung ist doch auch kein Grund, nicht ins Beamstenverhältnis übernommen zu werden.

Seh ich auch so, im Grunde geht einen Arbeitgeber ja auch die Krankheit nichts an.
Schau mal da, ist sehr interessant: http://hr.monster.de/11572de-ATp1.asp
vampire am 1. Januar 2008 16:41 Da stellt sich immer noch die Nachfrage nach der Berechtigung, ob die geben ist oder nicht.
Der Beitrag klaert doch auf ueber die generelle Rechtsfrage. Klar, dass immer irgendwo Ausnahmen moeglich. Wollte mit dem Link aufzeigen, dass gewisse Fragen und Antworten von gegenseitig Interesse sein koennen. Oft herrscht zu schnell die Meinung, das darf ,am nicht.
Das könnte für höhere Laufbahnen gar Grundvoraussetzung sein, so scheint es wenigstens !
grins*
kommt schlussendlich darauf an, welcher art dein problem ist. solltest du wegen "schizoider paranoia" in behandlung sein, wird es sicherlich schwierig werden, überhaupt arbieten zu können. aber schön, dass du mit einer "normalen macke" beamter werden willst und der steuerzahler deine therapie mitfinanzieren darf!

Kein Problem. Viele Beamten werden psychotherapeutisch betreut.
Shira am 1. Januar 2008 19:01 Wegen Arbeitsüberlastung? :-))
2.1.2008 Ja, man kann grundsätzlich verbeamtet werden, aber die Erkrankung darf erst während der Tätigkeit aufgetreten sein, also nicht schon vor der Anstellung generiert sein, d.h. Sie dürfen nicht schon vor der Anstellung schwerst!! erkrankt gewesen sein und dies bei der Anstellung bzw. beim Antrag auf Verbeamtung verschwiegen haben. Trotzdem und auch sowieso haben Sie noch die Möglichkeit, den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, ein Gutachten vorzulegen und sich auf Antrag einer speziellen psychologischen evtl. psychiatrischen Untersuchung beim Amtsarzt zu unterziehen.
Dies bedeutet nicht, darf auch nicht, dass ihre Anstellung, die sie bereits haben, aufgelöst werden darf. Fragen Sie zusätzlich einen Fachmann im Personalrat und bei den Gewerkschaften (Referate: SOZIALES etc.).
Siehe auch die verschiedenen Urteile der Verwaltungsgerichte in den verschiedenen Bundesländern und in der obersten Instanz.
Siehe auch NJW (Neue Juristische Woche) etc. im Internet und den entsprechenden Referaten des für Sie zuständigen Ministeriums etc.
2.1.2008 Ja, man kann grundsätzlich verbeamtet werden, aber die Erkrankung darf erst während der Tätigkeit aufgetreten sein, also nicht schon vor der Anstellung generiert sein, d.h. Sie dürfen nicht schon vor der Anstellung schwerst!! erkrankt gewesen sein und dies bei der Anstellung bzw. beim Antrag auf Verbeamtung verschwiegen haben. Trotzdem und auch sowieso haben Sie noch die Möglichkeit, den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, ein Gutachten vorzulegen und sich auf Antrag einer speziellen psychologischen evtl. psychiatrischen Untersuchung beim Amtsarzt zu unterziehen.
Dies bedeutet nicht, darf auch nicht, dass ihre Anstellung, die sie bereits haben, aufgelöst werden darf. Fragen Sie zusätzlich einen Fachmann im Personalrat und bei den Gewerkschaften (Referate: SOZIALES etc.).
Siehe auch die verschiedenen Urteile der Verwaltungsgerichte in den verschiedenen Bundesländern und in der obersten Instanz.
Siehe auch NJW (Neue Juristische Woche) etc. im Internet und den entsprechenden Referaten des für Sie zuständigen Ministeriums etc.
Das sehe ich genauso! Ist das denn auch so üblich, dass man nach einer Therapie die gleichen Chancen bekommt?
Das lässt sich nicht eindeutig beantworten. Psychotherapie dient immer auch zur Stärkung der Kompetenzen des Selbst, und das wird sehr oft als Vorteil anerkannt. Aber es gibt natürlich auch Vorgesetzte, die keine Ahnung haben und das nicht anerkennen.