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Kann man trotz Psychotherapie verbeamtet werden?

gefragt von ChristophRoth am 01.01.2008 um 16:11 Uhr

Stimmt es, dass es nach einer Psychotherapie schwierig wird, verbeamtet zu werden? Wie ist da der Usus?


Reply


Macjohn
beantwortet von Macjohn am 1. Januar 2008 16:14
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Das stimmt eindeutig nicht. Eine Psychotherapie ist kein Makel oder gar eine geistige Behinderung, sondern eine segensreiche Möglichkeit, in seelisch schwierigen Momenten qualitativ hochwertige Unterstützung zu bekommen. Ein Beinbruch mit Krankenhausaufenthalt zur Heilung ist doch auch kein Grund, nicht ins Beamstenverhältnis übernommen zu werden.

Kommentar von ChristophRoth am 1. Januar 2008 16:16

Das sehe ich genauso! Ist das denn auch so üblich, dass man nach einer Therapie die gleichen Chancen bekommt?

Kommentar von A89ef949951a983380ecdfb8443b12c3smallMacjohn am 1. Januar 2008 16:22

Das lässt sich nicht eindeutig beantworten. Psychotherapie dient immer auch zur Stärkung der Kompetenzen des Selbst, und das wird sehr oft als Vorteil anerkannt. Aber es gibt natürlich auch Vorgesetzte, die keine Ahnung haben und das nicht anerkennen.


vampire
beantwortet von vampire am 1. Januar 2008 16:16
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Seh ich auch so, im Grunde geht einen Arbeitgeber ja auch die Krankheit nichts an.

Kommentar von Bruno am 1. Januar 2008 16:26

Schau mal da, ist sehr interessant: http://hr.monster.de/11572de-ATp1.asp

Kommentar von 1c020611e3b753925ffc8af8745c0556smallvampire am 1. Januar 2008 16:41

Da stellt sich immer noch die Nachfrage nach der Berechtigung, ob die geben ist oder nicht.

Kommentar von Bruno am 1. Januar 2008 17:14

Der Beitrag klaert doch auf ueber die generelle Rechtsfrage. Klar, dass immer irgendwo Ausnahmen moeglich. Wollte mit dem Link aufzeigen, dass gewisse Fragen und Antworten von gegenseitig Interesse sein koennen. Oft herrscht zu schnell die Meinung, das darf ,am nicht.


anonym
beantwortet von Eddy21 am 1. Januar 2008 16:51
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Das könnte für höhere Laufbahnen gar Grundvoraussetzung sein, so scheint es wenigstens !

Kommentar von Simple_avatar1smallAlexander50 am 1. Januar 2008 17:00

grins*


ratpacker
beantwortet von ratpacker am 1. Januar 2008 16:27
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kommt schlussendlich darauf an, welcher art dein problem ist. solltest du wegen "schizoider paranoia" in behandlung sein, wird es sicherlich schwierig werden, überhaupt arbieten zu können. aber schön, dass du mit einer "normalen macke" beamter werden willst und der steuerzahler deine therapie mitfinanzieren darf!

Kommentar von A89ef949951a983380ecdfb8443b12c3smallMacjohn am 1. Januar 2008 16:30

Sorry, aber schizoider paranoia wird nie und nimmer mit einer Psychotherapie behandelt. Die ist nicht für schwere Persönlichkeits-Störungen da.

Kommentar von Simple_avatar2smallratpacker am 1. Januar 2008 16:46

meine güte, war ja nur ein beispiel!


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 1. Januar 2008 17:32
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Kein Problem. Viele Beamten werden psychotherapeutisch betreut.




Kommentar von C8d3f6d10fc8cdba93db90ece3f90e6dsmallShira am 1. Januar 2008 19:01

Wegen Arbeitsüberlastung? :-))


anonym
beantwortet von GERDKL am 2. Januar 2008 13:48
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2.1.2008 Ja, man kann grundsätzlich verbeamtet werden, aber die Erkrankung darf erst während der Tätigkeit aufgetreten sein, also nicht schon vor der Anstellung generiert sein, d.h. Sie dürfen nicht schon vor der Anstellung schwerst!! erkrankt gewesen sein und dies bei der Anstellung bzw. beim Antrag auf Verbeamtung verschwiegen haben. Trotzdem und auch sowieso haben Sie noch die Möglichkeit, den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, ein Gutachten vorzulegen und sich auf Antrag einer speziellen psychologischen evtl. psychiatrischen Untersuchung beim Amtsarzt zu unterziehen.

Dies bedeutet nicht, darf auch nicht, dass ihre Anstellung, die sie bereits haben, aufgelöst werden darf. Fragen Sie zusätzlich einen Fachmann im Personalrat und bei den Gewerkschaften (Referate: SOZIALES etc.).

Siehe auch die verschiedenen Urteile der Verwaltungsgerichte in den verschiedenen Bundesländern und in der obersten Instanz.

Siehe auch NJW (Neue Juristische Woche) etc. im Internet und den entsprechenden Referaten des für Sie zuständigen Ministeriums etc.


anonym
beantwortet von GERDKL am 2. Januar 2008 13:48
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2.1.2008 Ja, man kann grundsätzlich verbeamtet werden, aber die Erkrankung darf erst während der Tätigkeit aufgetreten sein, also nicht schon vor der Anstellung generiert sein, d.h. Sie dürfen nicht schon vor der Anstellung schwerst!! erkrankt gewesen sein und dies bei der Anstellung bzw. beim Antrag auf Verbeamtung verschwiegen haben. Trotzdem und auch sowieso haben Sie noch die Möglichkeit, den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, ein Gutachten vorzulegen und sich auf Antrag einer speziellen psychologischen evtl. psychiatrischen Untersuchung beim Amtsarzt zu unterziehen.

Dies bedeutet nicht, darf auch nicht, dass ihre Anstellung, die sie bereits haben, aufgelöst werden darf. Fragen Sie zusätzlich einen Fachmann im Personalrat und bei den Gewerkschaften (Referate: SOZIALES etc.).

Siehe auch die verschiedenen Urteile der Verwaltungsgerichte in den verschiedenen Bundesländern und in der obersten Instanz.

Siehe auch NJW (Neue Juristische Woche) etc. im Internet und den entsprechenden Referaten des für Sie zuständigen Ministeriums etc.


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