Kann man sich als nicht BAföG Student von der GEZ Zwangssteuer befreien?

5 Antworten

Die polemische Bezeichnung "Zwangssteuer" finde ich hier unangebracht. Jede Steuer ist eine "Zwangssteuer", es gibt keine freiwilligen Steuern. Der Rundfunkbeitrag ist keine Steuer. Die Gründe für die Hetze von Neoliberalen und Rechtspopulisten gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk liegen auf der Hand; aber das ist ein anderes Thema ...

Dass für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag keine zusätzliche Sozialbürokratie aufgebaut, sondern die bestehenden verwendet werden, finde ich sinnvoll; sonst würde es noch teurer und umständlicher.

Und warum sollte ich kein BAföG oder ALG 2 beantragen, wenn ich mir den Rundfunkbeitrag nicht leisten kann? Für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag genügt ja ein Bescheid. Wenn ich das Geld vom Staat partout nicht will, kann ich darauf verzichten.

Hier noch eine Info, wie man sich als Student vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kann.


bachforelle49  02.11.2019, 20:28

es gibt absolut " freiwillige Steuern " ... Wie willst du denn sonst den Staat funktionsfähig erhalten (?!)..

aber durch die gleichmäßige Abführung der Rundfunkbeiträge wird eine lebensnotwendige Abgabe suggeriert, die dann zur Polemik Anlaß gibt.. das wird der Rundfunk oder wie die heißen, nie " kap*ieren "

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Unter diesen Voraussetzungen - kein Bafög - besteht auch letztendlich keine Möglichkeit der Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/wissenswertes-zum-rundfunkbeitrag-befreiung-ermaessigung-5795

Wer über ein nur geringes Einkommen verfügt, aber keine Sozialleistungen beantragen möchte, kann sich nicht befreien lassen. Eine Befreiung ist nur noch möglich, wenn ein Leistungsbescheid einer Sozialbehörde vorliegt.

Die Befreiung wegen geringen Einkommens ist bewusst abgeschafft worden.

Ich bin die Zwangsgebühr losgeworden, als ich ins Ausland gezogen bin.

Ansonsten: In WG ziehen und Kosten teilen oder Wohnsitz zu deinen Eltern oder woanders hin verlegen, wo die Gebühr bereits abgeführt wird.

Studenten können beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Das soll Vorteile haben, vielleicht kann Dir damit geholfen werden.

Woher ich das weiß:Recherche

nein, geht eben nicht, das ist es ja.... (!) alle werden sie " über einen Kamm geschert.. " egal ob mit viel " Knete " oder wenig... Das interessiert die nicht... klar, das es dann zu Ungerechtigkeiten kommt, aber mit diesen Widersprüchen mußtcdu leben lernen... und dann kriegen die deine Daten auch noch unter Umgehung des " Datenschutzes ", weil du ja beim Einwohnermeldeamt unterschrieben hast, daß die deine Daten abgleichen dürfen..

vielleicht gründest du eine WG, dann ist " geteiltes Leid halbes Leid " ...