Kann man seine Kinder unter 25 Jahre aus der Bedarfsgemeinschaft rauswerfen ohne das diese ausziehen?

4 Antworten

Wenn das Kind nicht schriftlich freiwillig auf zustehende Leistungen verzichten, ist und bleibt es unter 25 Jahren in deiner BG - Bedarfsgemeinschaft, wenn es seinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann.

Aber dann würdest Du nicht nur keinen Regelbedarf für für ihn bekommen, auch dein Kopfanteil von der Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom würde das Jobcenter dann nicht mehr für ihn zahlen.

Den müsste er dann selber an dich zahlen und entsprechend Kostgeld abgeben, wenn er sich nicht selbst verpflegt und versorgt.

Ein Untermietvertrag zwischen Eltern und Kinder wird im Regelfall nicht akzeptiert, weil die Warmmiete wie erklärt kopfanteilig berechnet wird.

Dein erwachsenes "Kind" ist arbeitslos, meldet sich aber nicht beim Jobcenter - und schmarotzt sich weiter zuhause durch? Dem würde ich vorschlagen, mal erwachsen zu werden und zu spuren! Wenn sich Dein Nachwuchs querstellt, soll er zusehen, woher er was zu essen kriegt...

Also erstens arbeitslos melden, damit er was bekommt, zweitens sich um Arbeit bemühen und sich dort auch gut anstellen, damit er nicht wieder rausfliegt.

Ja, wenn du einen Mietvertrag machst.

User1999298 
Fragesteller
 06.11.2023, 17:42

Kann man das Kind dan als untermitter wirklich anmelden ?

0
plikipo  06.11.2023, 17:44
@User1999298

In dem Moment sind es dann nämlich formal gesehen zwei getrennte Haushalte.

0
urlifri  06.11.2023, 18:02
@plikipo

Aber als Untermieter muss das Kind Miete zahlen, was von Jobcenter angerechnet wird

0
User1999298 
Fragesteller
 06.11.2023, 17:46

Danke dir, das klingt nach einer guten Idee. Das JobCenter sollte sicher noch mehr informationen Darüber haben. Ich hab immer gedacht das in ausnahmefällen man austretten kann wen man irgenwie darlegen kann das man mit seinen eltern in einer WG lebt aber das wirklich schwierig sein soll.

0

wie soll das gehen?

Es ist Aufgabe des Vaters, das Kind vor die Tür zu setzen. Dan ist es raus ausd er Bedarfsgemeinschaft.....

User1999298 
Fragesteller
 06.11.2023, 17:43

Danke aber das ist nicht die Frage. Rauswerfen ist anscheinend nicht drin.

0
Elizabeth2  06.11.2023, 18:13
@User1999298

naja, wer soll deiner Meinung nach für mißratene kinder aufkommen.?Es geht halt nicht, keine Chance. Das war auch die Antwort, auch wenn ich das als (rhetorische) Frage plaziert habe.

0