Kann man Probleme mit dem Zoll bekommen wenn man sich dieses Spielgeld auf Ebay bestellt?

8 Antworten

Das ist sogenanntes "Movie Money", das wird in Theater und in Filmen verwendet. Das ist prinzipiell erstmal legal, da es auch gekennzeichnet wird.

Allerdings wird, wenn es auffällt, der Zoll oder die Staatsanwaltschaft dich fragen, was Du mit diesen extrem echt aussehenden Banknoten machen willst. Und solange Du nicht glaubhaft nachweisen kannst, dass Du gerade dabei bist einen Film zu drehen in dem bündelweise Bargeld vorkommt, kann es durchaus sein, dass man Dir den Versuch einer Straftat vorwerfen wird. Und das kann mächtig Ärger geben.

https://www.wa.de/lokales/drensteinfurt/polizei-warnt-movie-money-falsche-20-euro-scheine-kreis-warendorf-umlauf-12929205.html


Leestigter  21.09.2019, 10:39

Soso - ist es denn ausreichend gernug "gekennzeichnet"?? ( das mit den "Aufdruck" ist eigentlich seit Jahren schon nur noch bei Abbildungen als Möglichkeit gegebern, für reale Ware gerltern asndere Vorschrtiften, siehe merine Antwort)

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Kommt jetzt drauf an, wenn es wirklich täuschend echt aussieht und sich auch so anfühlt, KANN es Probleme geben. Aber so wie das aussieht, ist es auf so nem Papier wie Monopolygeld gedruckt, und das kann man leicht als nicht echt erkennen. Solltest halt nicht damit einkaufen gehen. :-D

Wenn durch die Nutzung im Zahlungsverkehr der Irrtum erregt werden könnte, das es sich um echtes Geld handelt, hast Du es mit Sicherheit im Anschluss mit der Kripo zu tun.

Wenn das unter Umständen als echt angenommen werden kann, dann hast Du schnell ein Problem wegen Falschgeld. Dann wäre das Problem mit dem Zoll nur noch Kleinkram.

P.S. lese eben dass die echt aussehen, nur das Hologramm fehlt. Das ist schon zu nahe und dürfte strafrechtlich als Falschgeld bewertet werden.


nurlinkehaende  21.09.2019, 03:51

StGB ab Paragraph 144

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nurlinkehaende  21.09.2019, 12:54
@asdundab

War ein Tippfehler. Der 146 und der 147 sind es (mindestens), wenn das Zeug auch noch irgendwo "verloren" wird.

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asdundab  22.09.2019, 09:42
@nurlinkehaende

Für 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB reicht es schon, wenn er das Inverkehrbringen nur vorhat.

Will er es wirklich nur als Spielgeld verwenenden, wäre es zwar theoretisch nicht strafbar ... aber ob man das einen Richter auch glaubhaft machen kann bezweifle ich schon stark.

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