kann man mit 14 z.b. im kindergarten arbeiten?

3 Antworten

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In einem Kindergarten nicht, dafür brauchst du eine Ausbildung zum Erzieher/-in. Da du noch nicht 16 bist, bist du noch nicht teilweise Geschäftsfähig und darfst daher nur "Mini-Jobs", wie zum Beispiel: Zeitungen austragen, Babysitten, und dergleichen machen. Ab 16 darfst du dann so genannte "Neben-Jobs auf 400€ Basis" ausüben. Das heißt du arbeitest einen gewissen Stundensatz bis du deine 400€ voll hast. Beispiele hier für wären beispielsweise: Regale im Supermarkt einräumen oder dergleichen.

LG


Alice2708 
Beitragsersteller
 07.06.2012, 20:24

Okt aber was kann ich dann machen?

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Als Schülerpraktikantin kannst Du durchaus kurze Zeit in einem Kindergarten eingesetzt werden. Unbezahlt versteht sich. Aber als bezahlte Tätigkeit - nein. Es gibt Vorgaben fürs Personal in Kindertagesstätten, die eingehalten werden müssen.

Nein, im Kindergarten oder der Tagesstätte darfst Du vielleicht ein Praktikum machen, aber nicht um Taschengeld aufbessern, dort arbeiten gehen.

Ansonsten würden dort die Erzieher keine Ausbildung benötigen.


Alice2708 
Beitragsersteller
 07.06.2012, 20:20

Ok was kann ich denn sonst noch so machen?

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