Kann man mich für eine Hochzeit von der Berufsschule freistellen?
Also Leute, am 12.7 heiratet eine Cousine in der Türkei. Das steht natürlich schon länger fest und inzwischen wollen immer mehr Verwandte das ich da mit hingehe. Das Problem wäre folgendes, ich müsste in der kompletten Woche Urlaub nehmen und das wäre auch bis dahin kein Problem nur steht mir folgendes im Weg. Ich habe jeden Freitag Berufsschule. Jetzt mein Anliegen, wäre es irgendwie möglich das ich über die Firma einen Antrag auf Freistellung stellen darf und diesen Unterrichtstag dann anschließend nachholen darf? (Die Parallel klasse hat jeden Montag Schule ) und die Firma mir für den nachhol Tag sogar einen Tag von meinem Urlaub abziehen darf
3 Antworten
Nein - Du hast, gem. der Schulgesetze der Bundesländer, kein Anrecht auf Befreiung von der Berufsschule.
Die Hochzeit Deiner Cousine ist kein zwingender persönlicher Grund, der einen Anspruch begründen würde - dieser Grund könnte nur in deiner Person liegen.
Sofern Du volljährig bist, solltest Du dennoch einen Antrag an die Berufsschule stellen; sofern Du minderjährig bist, müssen das die Eltern machen.
Der Antrag muß begründet werden.
Es kann sein, daß die Schule die Freistellung ausnahmsweise trotzdem bewilligt, auch wenn die gesetzlichen Erfordernisse in diesem Fall strenggenommen nicht vorliegen würden. Ein gewisses Maß an Ermessensspielraum wird der Schule aber durchaus eingeräumt - nur müsste sie diesen Ermessensspielraum dann auch bei allen Schülern gleich anwenden...
Wie schon gesagt wurde, eigentlich nein. Da du aber schon sehr fair und verantwortungsvoll mitgedacht hast mit dem Ersatz in der Parallelklasse und auch dafür deinen Urlaub zu opfern bereit bist, könnte ich mir vorstellen, dass Betrieb und Schule dir entgegen kommen.
Im Falle eines außergewöhnlichen familiären Ereignisses hat ein Arbeitnehmer ein Anrecht auf Sonderurlaub. Hierzu zählt nicht nur deine eigene Hochzeit, sondern auch die deiner Kinder. Im Falle einer anstehenden Eheschließung hast du also Anspruch auf wenigstens einen Tag Freistellung. Manchmal werden im Arbeits- oder Tarifvertrag abweichende Regelungen getroffen, die sogar mehr als nur einen Tag Sonderurlaub vorsehen. Es kann also nichts schaden, einfach mal in den Arbeitsvertrag zu schauen.
Betrifft die Hochzeit dich oder eines deiner Kinder, kann der Sonderurlaub von mindestens einem Tag nicht verweigert werden. Anders verhält es sich bei der Hochzeit eines Freundes oder eines entfernten Verwandten. Hierfür musst du wohl einen Tag oder mehr Urlaub opfern und diesen rechtzeitig mit deinem Arbeitgeber abklären.
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/arbeitsrecht/sonderurlaub_hochzeit
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Die Antwort mag an sich richtig sein, ist aber für den Fragesteller gar nicht relevant, weil es sich
a) um einen entfernten Verwandten handelt und
b) nicht um Arbeit, sondern die Berufsschule