gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Kann man Medikamente, auf die man mit Unverträglichkeit reagiert, zurück geben/umtauschen!?

gefragt von mia68mia68 am 18.03.2008 um 13:53 Uhr

Habe mir gestern Locabiosol in der Apotheke besorgt; und wie es scheint, gehöre ich zu den (wie im Beipackzettel beschrieben) 0,5% der Menschheit, die darauf allergisch reagieren... Nun hab´ich das ja sofort nach der ersten Anwendung gemerkt, kann mit dem Präparat ja gar nix anfangen! Gibt es da irgendeine Legitimation, das Medikament umzutauschen (sich verrechnen zu lassen)!? Fürchte ja, dass nicht, aber frag mal vorab in die Runde, bevor ich in die Apotheke laufe...


Reply


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 18. März 2008 13:57
1x
Thumb_up

Wenn die Verpackungseinheit angebrochen ist, kann es nicht mehr zurückgegeben werden. Die Apotheke dürfte es gar nicht mehr zurücknehmen/umtauschen!

Kommentar von E92a3f433138e79150c7f6e629b47520smallmia68 am 18. März 2008 14:04

...danke, ja, das ist wohl das Problem: Die können damit ja eben auch nix mehr anfangen. Hm. Rausgeschmissenes Geld, leider...:-/


Mismid
beantwortet von Mismid am 18. März 2008 13:57
1x
Thumb_up

du kannst es kostenslos von der Apotheke entsorgen lassen. Geld bekommst du keines zurück. Das Produkt ist ja nicht fehlerhaft, sondern dein Körper, der drauf allergisch reagiert

Kommentar von E92a3f433138e79150c7f6e629b47520smallmia68 am 18. März 2008 14:05

...das ist dann leider wohl auch das einzige, wo ich noch was sparen kann! ;o) Danke dir dennoch!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 18. März 2008 14:15

beim nächsten mal am besten den Apotheker order Arzt fragen, ob das Medikament für deine Allergie geeignet ist. Wenn dir der Arzt das Medikament verschreibt, mußt du wenigstens nur die Zuzahlung verschmerzen. Ich hoffe es war nicht allzuteuer.


anonym
beantwortet von Eisvogel am 18. März 2008 13:58
1x
Thumb_up

Meiner Ansicht nach nicht.

Kommentar von E92a3f433138e79150c7f6e629b47520smallmia68 am 18. März 2008 14:05

...war auch meine Vermutung. Danke dir!


anonym
beantwortet von vesofreak am 22. April 2008 01:01
0x
Thumb_up

Der Umtausch von Arzneimiteln ist gesetzlich nicht erlaubt-ausgenommen bei Mängeln, z B brüchige Dragees etc. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass jemand manipulierte Arzneimittel in die Verteilerkette einschleusen kann. In einer deutschen Apotheke kann man sicher sein, dass das Medikament über die Lieferkette Hersteller-Grosshandel-Apotheke kommt.Bei Zuwiderhandlung kann neben Schadenersatz etc dem Apothekenleiter die Betriebserlaubnis wegen Unzuverlässigkeit entzogen werden. Bei Zweifeln lieber vorher fragen.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.