Kann man in der Zwischenprüfung der Ausbildung durchfallen und die Ausbildung damit vermasseln?

2 Antworten

Bis einschließlich ausreichend ist es nur ein Zwischenstand , ohne Konseqenzen.So weiss der Betrieb und der Auszubildende wo er steht,und was es zu verbessern gilt.

Hast Du mangelhaft oder gar ungenügend,so spricht vieles dafür,das Du das Ausbildungsziel nicht in der regulären Ausbildungszeit erreichen wirst.

Wenn es z.B. in der Theorie ist,wo der Betrieb nur sehr eingeschränkt helfen kann, das Berichtsheft nicht geführt wird,etc.kann das auch zur Auflösung des Ausbildungsverhältnisses führen.

Oftmals ist es aber so,das einfach nicht alle Kenntnisse ,welche in der Ausbildungsordnung / Ausbildungsplan vermittelt werden.

Das geschieht gerade in sehr mechanisierten oder industrialisierten Handwerksbetrieben.

Hier muss der Auszubildende dann selber schauen,was es zu lernen gilt.

Die überbetriebliche Ausbildung ist hier dann oft die entscheidende Hilfe.

Im Regelfalle ,wenn der Azubi sich nicht gerade widersetzt ,( Beispiel Berichtsheft ) wird die Ausbildung weitergeführt.

Bei Nichtbestehen der Gesellenprüfung ,kann diese wiederholt werden.

Ist diese Zwischenprüfung relevant

Sie ist eine der Zugangsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung.
"Nicht bestanden" bedeutet die verhauenen Teile zu wiederholen.