Kann man aufgrund der Krankheitsgeschichte bei der Polizei abgelehnt werden?
Hallo,
ich möchte mich bald bei der Polizei Hessen bewerben (gehobener Dienst) und habe eine Frage bezüglich meiner Krankheitsgeschichte. Zu seiner Bewerbung muss man ein Schreiben vom Hausarzt mitschicken, in welchem der Hausarzt die gesamte Krankheitsgeschichte aufschreiben soll. Ich hatte vor einigen Jahren (ca 3 Jahre) einen Tinitus, welcher mittlerweile aber schon weg ist. Kann ich durch diesen Tinnitus bei der Polizei abgelehnt werden?
3 Antworten
Nein- wie ich weiss- das ist kein Ausschlussprinzip! Am besten du rufst dort an. Es gibt mehrere Berufberater der Polizei für jedes Bundesland und jede Landestelle. Da kannste eine Besprechung vereinbaren und die werden dir auch eine entsprechende Antwort geben. Die sind super nett und beraten dich gleich, was du alles andere noch brauchst.
Viel Erfolg
Eine Störung im Gehör, darunter zählt auch ein Tinnitus, kann durchaus ein Ausschlussgrund sein. Entscheiden ist aber auch ob dieser noch aktiv ist bzw. ob es eine chronische Erkrankung ist. Da dieser bei dir verschwunden ist sollte es bei der PÄU daran nicht scheitern, so mal der Arzt einen subjektiven Tinnitus (99% am häufigst auftretende Tinnitus) mit konventionellen Untersuchungsmethoden nicht diagnostizieren kann.
Tinnitus ist ein SYMPTOM. Es kommt auf die Ursache an. Wenn alles weg ist, scheint aber auch die Ursache behoben. Dennoch gab es eine. Es käme drauf an, welche.
Gruß S.