Kann ich einfach so Nachhilfe geben ohne es anzumelden?

3 Antworten

Kann ich einfach so Nachhilfe geben ohne es anzumelden?

Nein. Das ist eine freiberufliche Tätigkeit, die immer beim Finanzamt angemeldet werden muss durch Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, § 138 AO.

also bin 16

Dann brauchst du als allererstes die Zustimmung deiner Eltern und die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

Muss ich das beim Rathaus anmelden?

Nein beim Finanzamt, wenn du die Genehmigung hast, s.o.

Oder erst, wenn ich den Grundfreibetrag überschreite?

Eine freiberufliche Tätigkeit ist ab dem ersten Tätigwerden anzumelden. Für die Anmeldung gibt es keinen Freibetrag. Der Grundfreibetrag gilt nur für die Höhe der Einkommensteuer, hat aber nichts mit der Anmeldepflicht zu tun.

Übrigens ist die ganze Tätigkeit selbst dann steuerpflichtig, wenn du sie widerrechtlich ohne Genehmigung des Familiengerichts ausübst, § 40 AO.

muss ich dann auch monatlich/jährlich meinen Umsatz angeben?

muss ich dann auch monatlich/jährlich meinen Umsatz angeben?

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Wenn, musst du das als freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden.

Sollte man tun, in der Praxis arbeitet der Großteil in diesem Bereich allerdings schwarz. Und so schnell wirst du den Steuerfreibetrag sowieso nicht übersteigen.

BePositiveOrDie 
Fragesteller
 11.04.2024, 10:39

Und wenn ich das dem Finanzamt melde, muss ich dann auch monatlich/jährlich meinen Umsatz angeben?

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guterfrager5  11.04.2024, 10:41
@BePositiveOrDie

wo kein Kläger da kein Richter ... es interessiert einfach niemanden, wenn du Nachhilfe gibst, weil es für alle Beteiligten nur Nutzen bringt.

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PinoSpace  11.04.2024, 10:43
@BePositiveOrDie

Du solltest jährlich eine Steuererklärung machen, in der du einmal den Gesamtumsatz angibst.

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Man muss theoretisch jede Tätigkeit, für die man entlohnt wird, anmelden.

macht aber kaum jemand :)