Kann ich einen Rettungssanitäter anzeigen ?
Hallo ich habe eine Frage, am Wochenende hatte mein Vater einen Zuckerwert von 446 und wir haben dann den Rettungsdienst angerufen weil mein Vater auch sehr verwirrt war also ganz komisch.
Mein Vater hat schon 3 Schlaganfälle hinter sich und wir hatten Angst das es noch ein Schlaganfall sein könnte.
Als die Rettungssanitäter da waren sagten sie nur wir sollen ihm viel Wasser geben und sind wieder gefahren es war ca. 14 Uhr es hat sich nichts gebessert und er war ganz komisch hat andere Menschen gesehen konnte seinen becher nicht mehr halten aber wir dachten das wird bestimmt. Um 2:00 Uhr nachts hat er dann Durchfall bekommen und hat dann um 3:00 Uhr nachts angefangen zu brechen haben dann noch einmal beim Rettungsdienst angerufen und sie haben ihn dann sofort mitgenommen und der Verdacht vom Schlaganfall hat sich heute Bestätigt.
Kann ich die Rettungssanitäter anzeigen die ihn nicht sofort mitgenommen haben?
7 Antworten
Kann ich die Rettungssanitäter anzeigen die ihn nicht sofort mitgenommen haben?
kannst du
ob der hohe Blutzucker ausschlaggebend war? richtig war auf jeden Fall, die Person soll viel trinken.
dass die gleich wieder gefahren sind, kann ich mir nicht vorstellen.
Musst du dir ja nicht vorstellen.. Ich war dabei das reicht !
Ich nehme diese Aussage zurück, nachdem ich mehr darüber nachgedacht habe.
Und ja von zu hohen zucker kann man einen Schlaganfall bekommen;)
"Kann ich die Rettungssanitäter anzeigen die ihn nicht sofort mitgenommen haben?"
können ja aber wirst keinen Erfolg haben
Ja, auch wenn man einen Ausgang eines Verfahrens nicht abschätzen kann.
Allein der Zucker war ja da sehr hoch.
Und was hat sie davon den Sanitäter anzuklagen, der dadurch wahrscheinlich finanziell ruiniert ist?
Das so jemand dann nicht mehr im RD tätig ist. So jemand auf Patienten los zu lassen ist schon eine Haus Nummer.
Der Vorwurf der unterlassen Hilfeleistung im dienst ist nicht harmlos und sollte man nicht Unterbewerten . Der Patient hätte ja sterben können
Wie gesagt, ich kann nicht darüber urteilen, da die Fragestellerin den Teil ziemlich abgekürzt hat. Wenn es wirklich unterlassene Hilfeleistung war, die aus der Frage nicht hervorgeht, sollte derjenige angeklagt werden.
Wenn der Sanitäter sich nicht Strafbar gemacht hat, dann ist es für ihn ja auch nicht schlimm wenn er angeklagt wird.
Das stimmt, ich habe meinen Kommentar auch komplett neu geschrieben und mir mal die Frage besser angesehen. Trotzdem ist die Frage zu ungenau an der Stelle.
Wenigstens eine Person die normal ist so etwas darf nicht passieren ich arbeite als pflegefachkraft und so etwas geht garnicht!!
Ja. Kannst und solltest du.
Jemand, der einen so groben fachlichen Fehler begeht und damit einem Patienten schadet, brauchen wir nicht im Rettungsdienst.
So, ich bearbeite jetzt die ganze Antwort, da ich diese, muss ich zugeben, schlecht formuliert habe.
Aus deiner Frage geht nicht genau hervor, was genau passiert ist und was du dem Sanitäter gesagt hattest. Der Sanitäter hätte besser nachschauen müssen. Was in deiner Frage nicht drinnen steht: Hast du ihm von den Schlaganfällen erzählt? Hast du ihm von deiner Vermutung erzählt? Was genau hat er gemacht? Ist er wirklich einfach so wieder weggefahren.
Solange das nicht klar ist, kann man nicht sagen, dass er die Hauptschuld hat, er ist auf jeden Fall beteiligt daran.
Wenn er tatsächlich die Hilfe unterlassen haben sollte, solltest du ihn anklagen.
Ich hoffe ich habe die Antwort jetzt deutlich besser geschrieben und klarer geschrieben was ich eigentlich gemeint habe. Ich muss zugeben, dass meine Antwort davor schlecht und unüberlegt war.
Egal wie es ausgeht, Gute Besserung an Deinen Vater!
Achso aber das Menschen dadurch für den Rest seines Lebens geschädigt sind ist nicht unmenschlich? Was ist los mit der Gesellschaft *unfassbar*
„Was ist los mit der Gesellschaft?“
Ich habe lediglich etwas gesagt, dass nicht deiner Meinung entspricht, aus Erfahrung kann ich sagen, dass die meisten nach dem 3. Schlaganfall schon extrem geschädigt sind, der 4. Schlaganfall folgt dann fast immer und lässt sich nicht mehr vermeiden. Das ist leider so und ich wünsche Deinem Vater Gute Besserung
1.:
der sowieso fast nichts verdient?
Völliger Schwachsinn. Gut 2000€ für einen 520h- Lehrgang, welcher keine Berufsausbildung darstellt findest du wenig?
2.: entbindet ein "geringes" Gehalt nicht von der notwendigen Sorgfaltspflicht, welche hier ganz klar massiv außer Acht gelassen wurde. Die Transportpflicht wurde nicht erfüllt, also massiver fachlicher Fehler.
Die Fragestellerin hat nicht ausführlich genug beschrieben wie das Ganze abgelaufen ist, von daher gehe ich davon aus, dass sie den Sanitäter nichts von den Schlaganfällen erzählt hat. Sie selbst hat auch nicht nachgehackt. Beide Seiten sind Mitschuld, das stimmt. Um mehr sagen zu können, müsste das Ganze ausführlicher beschrieben werden.
Falsch. Egal, was da vor Ort gelaufen ist, die Garantenstellung wurde nicht mit der nötigen Sorgfalt ausgeführt. Die Besatzung hätte den Patienten einfach, wie es ihre Pflicht ist, transportieren müssen und alles wäre gut gewesen.
Dazu wüsste ich gern mal, wie du auf diesen Unsinn mit "fast nichts verdienen" kommst?
Ich habe eingesehen, dass meine Antwort Mist war, deshalb habe ich sie komplett neu geschrieben und den Teil weggelassen, das war unüberlegt.
"Und was hast du davon jemanden anzuklagen, der sowieso fast nichts verdient? " Kriminelle Handlungen sind demnach ok, solange man kein oder nur ein geringes Einkommen hat.
Seltsame Meinung.
Habe mich falsch ausgedrückt, wenn es unterlassene Hilfeleistung war, sollte sie ihn anklagen, wenn nicht, dann nicht. Das geht aus der Fragestellung nicht hervor.
Schwachsinn!! Und nach einem 4. folg der 5. Oder wie ist das? Mein Vater ist schon sehr geschädigt aber ihm wurden dadurch die letzten Reste seiner Selbstständigkeit genommen !
Nicht Schwachsinn, das ist leider bei allen Menschen so gewesen, die ich kenne, die einen Schlaganfall hatten. Nach dem 3. Schlaganfall kommt fast immer der 4., der Zeitpunkt lässt sich nur herauszögern. Natürlich ist das schwer zu verkraften, aber bei meiner Großmutter, meinem Großonkel und meiner Großtante war das leider so.
Wenn der Sanitäter die Hilfe unterlassen hat, solltest du ihn anklagen, deine Frage ist aber zu ungenau an der Stelle.
Gute Besserung an deinen Vater!
Die Symptome zu dem Zeitpunkt waren nicht eindeutig." Ein derart hoher BZ- Wert ist eindeutig und behandlungspflichtig. Ich glaube, ich weiß, wer hier keine Ahnung hat. Unglaublich...
"Irren ist menschlich, auch in so einem Beruf. " Solange es nicht dich betrifft, nicht wahr? In einem solchen Beruf hat man Verantwortung für Menschenleben. Unabhängig vom Verdienst. Irren sollte man sich besser nicht. Vor allem sollte man wissen, wen man daheim lässt und wen nicht. Das ist kein Irrtum, sondern Schlamperei! Ich würde auch über eine Anklage nachdenken.
Ich habe meinen Kommentar tatsächlich falsch formuliert, ich bin auch der Meinung, dass der Sanitäter bei unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden sollte. Die Frage ist trotzdem zu ungenau an der Stelle!
Ich habe erzählt das er 3 Schlaganfälle hatte er ist seitdem auch fast komplett gelähmt.
Ich habe Ihnen gesagt das es wahrscheinlich ein Schlaganfall sein kann (ich bin ja kein arzt).
Er hat den Zucker gemessen hat gesagt er ist sehr hoch aber ich soll nur genug Wasser geben, er kann zuhause bleiben weil im Krankenhaus würden sie ja auch nichts anderes machen und sind wieder gegenagen.
(Die Sanitäter die nachts kamen waren erschrocken das sie meinen Vater nicht sofort mitgenommen haben)
Dann würde ich den Sanitäter auch anklagen, das ist unterlassene Hilfeleistung.
Gute Besserung an deinen Vater!
Ich glaube sie berichtet nur ziemlich einseitig und versucht natürlich den Sanitäter die Schuld zuzuschieben, sie selbst hat anscheinend ja nicht nachgehackt.