Kann ich eine Person Anzeigen welche mir mit schläge gedroht hat?

4 Antworten

Was willst Du denn mit einer Anzeige erreichen? Die Wahrscheinlichkeit dass die Angelegenheit eingestellt wird ist hoch. Im Ergebnis sind dann alle gefrustet und nichts passiert.

Sprich mit dem Direktor. Wahrscheinlich wird diese Vorgesetzte eine Abmahnung bekommen. Gab es früher bereits ähnliche Vorkommnisse könnte auch eine Kündigung erfolgen.

M3dch3n02 
Fragesteller
 19.10.2021, 17:44

Mit der Anzeige erreiche ich, dass sie mit dem was sie macht auch konsequenten haben wird und sich nicht denken soll, dass alles wieder in Ordnung ist und jedem eine Drohung oder Beleidigung an den Kopf werfen kann. Diese Frau hat keinen Anstand und Respekt vor ihren Mitmenschen. Sie soll meinetwegen keine Arbeit mehr finden können nach der Anzeige, weil sie einem Azubi eben so eine Sinnlose Reaktiok gezeigt hat. Mit der Polizei habe ich auch schon versprochen und es läuft alles gut. Sie wird hoffentlich die Anzeige kassieren und gekündigt. So einen Charakter auf der Arbeit Ertrag ich nicht mehr lange. Irgendwann wird mir der Kragen schon platzen.

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Wenn du meinst, zu „wissen“, dass das, was sie gemacht hat, Nötigung und Beleidigung war, versteh ich ehrlich gesagt nicht, wieso du dir wegen der Anzeige unsicher bist.

Ja, das was sie gemacht hat, stellt (zumindest so, wie du es beschrieben hast) ein strafbares Verhalten dar. Eine Nötigung sehe ich da jetzt nicht, aber wenn sie dir tatsächlich Schläge angedroht hat, wäre das eine Bedrohung.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

Du kannst alles anzeigen. Ob die Handlung aber strafrechtlich relevant war, entscheidet aber die Staatsanwaltschaft. Kommt auch beim AG manchmal nicht so gut an, daher würde ich erst mal abwarten was intern passiert.

M3dch3n02 
Fragesteller
 14.10.2021, 20:06

Ja ok, also der Direktor wird auch in ein paar Tagen wieder da sein und ich werde ihm das noch schildern. Ich werde dann da entscheiden ob ich es durchziehe, aber ich will sie wirklich anzeigen. Das Verhalten von ihr ist unter aller sau und streckt sich bis zu Drohung. Wir sind hier halt nicht auf der Straße. Das hat die vergessen.

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Anzeigen kannst du im Prinzip alles. Selbst wenn du dich vom Meerschweinchen deiner Nachbarin belästigt fühlst, blöd gesagt. Die Frage ist eben, was die Staatsanwaltschaft sagt.

Selbst wenn das ganze eingestellt werden sollte, ist das ein Schuss vor den Bug der betreffenden Person. Die Frage ist eben ob du das möchtest.

M3dch3n02 
Fragesteller
 14.10.2021, 20:28

Also kann ich einfach zur Polizei und den Vorfall schildern? Die werden doch sicher dann auch unter welchen Fall das geht, ob Drohung/Beleidigung etc. Auch vorschlagen oder? Ich möchte es nämlich richtig machen und im Vorfeld natürlich wissen was ich tun sollte und was nicht und zur Polizei gehen werde ich definitiv. Das steht mir halt jetzt auch bis zur Stirn und eine schöne Anzeige hat die halt verdient.

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Luminou  14.10.2021, 22:37
@M3dch3n02

Du wirst als Zeuge belehrt und dann werden die anhand deiner Vernehmung schon die passenden Delikte wählen.

Hast du irgendwelche Beweise, dann nimm die mit. Ansonsten kannst du völlig unvorbereitet zur Polizei gehen und dein Problem schildern. Du musst (und sollst) nicht anfangen, da selbst irgendwas zusammenzureimen.

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