Kann bei Androhung von Schlägen Anzeige erstattet werden?
In der WG meiner Freundin geht regelmäßig ordentlich die Post ab. Letzte Nacht wurde bis spät in die Nacht hinein laut gefeiert, und auf Bitte zur Unterlassung gab es keine Reaktion. Meine Freundin hat die Polizei gerufen, völlig zurecht, wenn man mich fragt. Jetzt will sie auch zum Vermieter gehen und das Thema ansprechen, daraufhin hat ihr ein Typ aus der WG mit Schlägen gedroht. Leere Drohung oder nicht - ich finde es beängstigend. Deshalb wollte ich einfach mal fragen, ob man eine Androhung von Körperverletzung schon zur Anzeige bringen kann? Oder geht das erst bei Androhung von Mord? Ich kenne mich da nicht aus, will aber helfen. Bitte helft mir & ihr da weiter, wenn ihr euch auskennt.
2 Antworten
" daraufhin hat ihr ein Typ aus der WG mit Schlägen gedroht."
könnte in dem Zusammenhang durchaus als Nötigung gelten.
Nötigung heißt, dass man jemanden mit Gewalt oder Drohung eines empfindlichen Übels zu einer Handlung, Unterlassung oder Duldung nötigt.
Mit dem zweiten Teil hast du nicht ganz unrecht: würde diese Androhung alleine dastehen ohne den Nötigungsaspekt könnte maximal "Bedrohung" (§241 stgb) greifen; dies setzt aber die Bedrohung mit einem Verbrechen voraus.
Verbrechen sind dabei Taten die im Mindestmaß mit 1 Jahr Freiheitsstrafe oder darüber bedroht sind (§12 stgb)
Eine Körperverletzung ist demnach kein Verbrechen sondern ein Vergehen
Ich weiß es nicht genau aber ich glaube man kann allgemein bei drohungen anzeige erstatten
LG. :)