Kann ein Probeführerschein rückwirkend entzogen werden?
Hallo,
Wie es bekannt ist, kann es bei Verkehrsstrafen eine weile dauern, bis man diese in Briefform erhält. Ich habe mal nach 8 Monaten, ab dem Tatszeitpunkt wo ich geblitzt wurde, die Strafe erhalten.
Was passiert, wenn man aus der Probezeit draußen wäre, man in der Probezeit geblitzt ist, die Strafe so gravierend wäre, dass man den Probeschein entzogen bekommen hätte, man jedoch den Brief nach der Probezeit bekommt, wo diese ja vorbei wäre.
Theoretisch ist die Probezeit vorbei, jedoch hat man den Probeschein noch während dem Tatzeitpunkt gehabt, aber den Brief erst erhalten, wenn man aus der Probezeit schon draußen ist.
Hat da wer Ahnung? Vielleicht findet sich da ein ehemaliger Polizist wieder, der es beantwortet könnte.
Vielen dank!
Reden wir vom Deutschen Recht?
Österreich
2 Antworten
wenn ein Bescheid über eine Ordnungswidrigkeit nicht binnen drei Monaten nach der Ordnungswidrigkeit zugestellt wird ist dieser nichtig! Nach 8 Monaten kannst du dann nicht mehr bestraft werden solltest jedoch deswegen Einspruch erheben und bei Rückweisung des Einspruchs das gerichtliche Verfahren verlangen!
Es kommt auf den Tatzeitpunkt und das zu dem Tatzeitpunkt geltende Recht an. Da ist nichts "rückwirkend". Dass das Schreiben erst verzögert zugestellt wird, tut nichts zur Sache, das ist ganz normal.
Wird das Schreiben nicht binnen drei Monaten nach der Ordnungswidrigkeit zugestellt ist dies nicht mehr rechtswirksam und die Strafe hinfällig. Dann sollte eben deswegen Einspruch erhoben werden.