Kann der Ex-Partner das Geld verweigern?
Ich komme hier gleich zum Punkt. Ich habe mich von meinem Partner getrennt, der mich (bye the way) betrogen hat usw. Wir haben 1 1/2 Jahre zusammengelebt.
Er hat alle Möbel bezahlt, weil ich zu diesem Zeitpunkt keinerlei Geld hatte. Das wusste er auch, aber auf das Geld geachtet hat er nicht. Er hat immer die teuersten und neusten Sachen gekauft. Er kam auf einer endsumme von etwa 8000€. Weil mir das mega unangenehm war und ich dann wieder Arbeiten gegangen bin, habe ich ihm Vorgeschlagen, dass ich Versuchen werde die Hälfte zu bezahlen- also 4000€. Ich weiß es war nicht die schlauste Idee, aber mir war es sehr unangenehm, dass er so viel bezahlt hat. Bis zu dem heutigen Zeitpunkt hatte ich nur bis zu 3000€ geschafft zurück zu Zahlen.
Was ich noch anmerken möchte, seine Eltern besitzen viel Geld und haben alles für Ihn ausgegeben. Und er war noch nie Arbeiten gewesen.
Nun ist leider unsere Beziehung zu Ende. Ich wollte die Sache so amgenehm wie möglich über die Bühne bringen und ihm, weil er in der Wohnung bleibt, die GANZEN Möbeln überlassen- ich brauche sie nicht und wüsste auch nicht.. wohin mich mein neuer Weg führen wird.
Da er dann alle, aber auch wirklich ALLE einzelnen Teile/ Möbel aufgeschrieben hat, wie viel sie gekostet haben, kam ein entwert, den ich von ihm kriege würde, nur 200€ raus.
Richtig gehört 200€... von 3000€. Abgesehen davon, dass ich nicht die volle Summe zurück verlangt hätte, da die Möbel ja schon benutzt sind, gibt es nicht mehr als 200€. Seine Begründung war auch, dass ich ihm ja 1000€ noch Schulde. 1000€ weil ich gesagt habe, ich versuche (aus Kulanz) ihm die Hälfte zurück zu zahlen und 1000€ davon übrig geblieben sind.
Jetzt kommt meine Frage: Ist seine Rechnung berechtigt und ist es fair quasi mir das Geld zu verweigern?
5 Antworten
Würde diese Lösung verweigern und darauf bestehen, alles zu verkaufen und den Erlös entsprechend zu teilen. Und zwar anteilig gemessen daran, welchen Anteil der Möbel jeder bezahlt hat. Du 3/8, er 5/8.
Das ganze wird ohnehin ein clusterf*ck und vermutlich kommt nix bei herum, da kannst auch ein bisschen Spaß auf Kosten seiner Nerven haben.
Man kann bei einer Einrichtung von 10 bis 20% Werteverfall pro Jahr ausgehen.
Aber ganz ehrlich, nach 1 1/2 Jahren sollte er Dir das ganze Geld zurückzahlen, wenn er kein A...loch sein möchte. Auf die Hälfte würde ich mindestens bestehen.
Hast Du den Belege dafür wieviel und wofür du ihm Geld gegeben hast? Wäre wichtig, weil dann kannst du bestimmt auch mit einem Anwalt darüber nochmals reden.
Ob das fair ist oder nicht spielt keine Rolle mehr. Er hat dich was das angeht komplett verarscht und du kannst da auch nichts mehr fordern oder holen, weil ihr nichts rechtlich verwertbares, also z.B. eine schriftliche Vereinbarung, aufgesetzt habt. Musst du wissen, ob du dir die Kopfschmerzen antun willst das von dem zurück zu fordern.
Den Neuwert bekommst du nie...verkauft die Sachen halt und macht dann halbe/halbe und gut ist.
Kommt sicher günstiger als ein Rechtsstreit, wo nur die Anwälte was verdienen dran und ihr beide am Ende alles verloren habt...aber recht bekommen hättet..
Man verliert so nur...statt, dass man schaut und zwar nicht auf den Euro genau... wie man sich die Sachen aufteilt...und was jeder brauchen kann, um einen Neustart machen zu können.
Auch wenn der Eine vom Wert her die teureren Sachen hat...die einem eh nicht interessieren...also echt, das sollte man doch schon noch hinkriegen...
Weil eben, sonst verliert man am Ende alles und der Dritte lacht und kassiert alles ab...wäre dann der Anwalt.
Und eine Menge Nerven, der so ein Rosenkrieg kostet. Das muss doch nicht sein.
Er hat die Möbel gekauft, also besitzt er wahrscheinlich auch die Rechnungen und demnach ist er auch der Eigentümer. Das Geld, das du ihm gegeben hast ist wohl eher ein Geldgeschenk. Wenn du irgendetwas handfestes hast, dann kannst du gegen ihn vorgehen und evtl. versuchen das Geschenk wegen groben Undanks zurückzuverlangen. Wenn nicht, würde ich versuchen, die 200€ etwas hochzuhandeln vielleicht auf das doppelte oder dreifache.