Kann der Arzt bei Krankheit eine Haushaltshilfe verschreiben?

12 Antworten

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Es gibt 2 Möglichkeiten:

1.

nach § 38 SGB V. Es ist bei der Krankenkasse ein Antrag auf die Übernahme der Hauswirtschaft zu stellen. es wird ein Attest vom Arzt benötigt.

Der § 38 SGB V sagt jedoch, dass im Haushalt mind. ein Kind unter 12 Jahren wohnen muss und keine weitere Person im haushalt lebt und wohnt, die die Hauswirtschaft erbringen könnte.

2.

Über eine sogenannte Verordnung nach § 37 SGB V kann der Hausarzt Körperpflege und Hauswirtschaft verordnen, das setzt jedoch voraus, dass auch gleichzeitig Behandlungspflege -- sprich Verbände, Medikamente oder Injektionen erforderlich sind und von einem zugelassenen ambul. Pflegedienst erbracht werden.

Jedoch ist diese Variante eine freiwillige Satzungsleistung jeder einzelenen Krankenkasse.

Hat die Kasse dies nicht in ihrer Satzung verankert gibt es nichts.

http://dejure.org/gesetze/SGB_V/37.html

Antwort zu einigen Kommentaren zu diesem Beitrag:

Die Verhinderungspflege ist dazugedacht, im Falle der Verhinderung der Pflegeperson eine Ersatzpflege zu organisieren.

Weiter kommt dazu, wenn die VHP nicht Stundenweise beantragt wird, wird nach 28 Tagen das Pflegegeld gekürzt oder die Zahlung kompl. eingestellt.

Weiter erhalten nicht zugelassene Hilfen, maximal mtl. den Betrag der die Höhe der Pflegestufe nicht überschreiten darf. Verwandte und verschwägwerte bis zum 2. Grad erhalten keine Entlohnung von der Kasse für die VHP.

Nach zulesen im § 39 SGB XI.

Wer in eine Pflegestufe eingestuft ist,  und das hat NICHTS mit dem Alter des Pflegebedürftigen zu tun, der kann sich über seine Pflegestufe bei einem ambul. Pflegedienst, OHNE Antrag bei der Pflegekasse, hauswirtschaftliche Hilfe einkaufen.

( Auch über die VHP) Die hauswirtschaftliche Hilfe ist in diesem Fall nicht extra zu beantragen

Einzig, das Pflegegeld ist auf Kombileistung umzustellen und ein kurzr Anruf bei der Pflegekasse zur beantragung der VHP sind ausreichend.

Seit 2015 haben alle in eine Pflegestufe eingestuften, der Stufen I bis III, den Anspruch nach § 45 SGB XI auf sogenannte Entlastungsleistungen von mtl. 104€

Dieses Geld wird nicht Bar ausgezahlt, sondern das ist nur von zugelassenen Pflegeeinrichtungen über eine Abtrittserklärung mit den Kassen abrechenbar. Für dieses Geld kann sich der Pflegebedürftige bei ambul. Pflegediensten hauswirtschaftliche Hilfen oder Betreuungsleistungen einkaufen.

Nachzulesen im § 45 a-c SGB XI

In allen Fällen ist die Vorausetzung, dass die Grundpflege gesichert ist.

Wenn du Kinder hast unter 8 und Alleinerziehend und wenn es wirklich Notwendig ist, dann ja.

Wenn es offensichtlich ist, dass die Erkrankung länger dauert und niemand aus der Familie in der Lage ist, im Haushalt zu helfen, kann über die Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragt werden, aber ob diese dann bewilligt wird, steht in den Sternen.

Ist jedoch eine Mutter von kleineren Kindern krank, hat man schon größere Chancen auf eine Haushaltshilfe, weil die lieben Kleinen ja versorgt werden müssen. Auch bei älteren Menschen kann man über die Pflegeversicherung eine Haushaltshilfe beantragen.

Möchte man jetzt aber, wenn man lediglich eine Grippe o.ä. hat, eine Haushaltshilfe haben, kannst Du Dir den Antrag sparen. Das wird nicht genehmigt.

Griesuh  17.10.2015, 09:57

Diese Aussage stimmt so leider nicht:

Sternenmami: Auch bei älteren Menschen kann man über die Pflegeversicherung eine Haushaltshilfe beantragen.

Auch für ältere Menschen gilt was ich in meinem Beitrag geschrieben habe. Da gibt es keine Ausnahme.

Ist ein älterer Mensch pflegebedürftig und in eine Pflegestufe eingestuft, so kann er das Pflegegeld auf Kombileistung umstellen lassen und sich bei einem örtl. ambulanten Pflegedienst hauswirtschaftliche Hilfen einkaufen. Der PD rechnet dann seine Leistung direkt über die Pflegekasse ab. Voraussetzung ist jedoch, dass die Grundpflege gesichert ist.

Sternenmami  18.10.2015, 10:49
@Griesuh

Du hast es jetzt zwar anders ausgedrückt, aber ich habe absolut das identische gemeint.

Ich habe selber eine Haushaltshilfe über die Pflegestufe bekommen. Daher weiß ich, wie das funktioniert. Du hast es nur anders ausgedrückt. Ich bin zwar nicht alt, aber sehr krank. Von meiner Pflegerin weiß ich aber, dass es bei älteren, alleinstehenden Menschen wesentlich einfacher ist, solche Hilfeleistungen zu beantragen.

Sternenmami  18.10.2015, 10:54
@Sternenmami

Man muss aber nicht das Pflegegeld opfern, um eine Haushaltshilfe zu bekommen. Ich habe meine Haushaltshilfe z.B. über die Verhinderungspflege gesplittet. Da gibt es jetzt neuerdings irgendwelche Möglichkeiten, dass das Pflegegeld an sich weiterhin ausgezahlt wird, man aber noch zusätzliches Geld für Haushaltshilfen einfordern kann.

Frag mich nicht genau, wie das funktioniert, aber bei mir ist das der Fall.

Der Arzt kann darauf hinweisen, dass es eine solche Möglichkeit gibt. Beantragen muss man eine Hilfe aber bei seiner Krankenkasse, die gegebenenfalls auch eine solche genehmigt.

qaysert 
Fragesteller
 16.10.2015, 17:46

Muss ich der Krankenkasse ein ärztliches Attest vorlegen?

freenet  16.10.2015, 17:58
@qaysert

Die genaue Vorgehensweise kann ich Dir nicht sagen. Habe eben mal bei Google nachgeschaut. Leider nichts Aussagekräftiges gefunden. Meiner Erfahrung nach geht es aber nicht ohne Antrag und Befürwortung. Ruf einfach mal bei Deiner Kasse an. Viel Erfolg!

Griesuh  17.10.2015, 09:52

Siehe meinen Beitrag