Kann das Jugendamt trotz eines Attestes vom Arzt sagen, das ich in die Schule gehen MUSS?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange Du von einem Arzt ordentlich krankgeschrieben bist - und diese Krankmeldung der Schulleitung auch vorgelegt hast - kann dich niemand zwingen, am Unterricht teilzunehmen. Das Jugendamt kann dir nur Ärger machen, wenn Du schon vorher unentschuldigt gefehlt hast. Beim nächsten Mal haben sie dich am Haken.

Nun... in Fall dessen, dass ein Attest vorliegt geht das nicht.

Aber: Wenn das Jugendamt den Eindruck haben, Deine Eltern kommen ihrer erzeiherischen Aufgabe aus welchen Gründen auch immer,- nicht mehr nach- und es droht die Gefahr Deiner Unterversorgung oder gar Verwahrlosung... dann darf das Jugendamt handeln

Dazu muss man sagen, daß das Jugendamt ja nicht einfach durch die Strassen zieht, irgendwo klingelt und sagt: "Was? Du sollst krank sein? Is´ nich´... Ab in die Schule"

Da ist einiges vorgefallen, dass Das JA auf Dich aufmerksam wurde

Zu vermuten ist, dass Du entweder nicht zum ersten Mal... sondern durch häufigeres "Krank sein" in der Schule fehlt und nun drohst Du den Anschluss... und das Schuljahr zu verpassen.

Oder diese Krankheit nur ein Teil in einem viel größeren Gemenge an Problemen ist, durch die das JA auf Dich aufmerksam gemacht wurde.

Man muss eines zu Grunde legen: Das JA wird nicht alleine von sich aus tätig

Häufigster Fall: Die Eltern beantragen diese "Hilfe zur Erziehung" beim JA... aus welchem Grunde auch immer...von sich aus.

Da gibt es massig Möglichkeiten: Von einfache Gesprächsageboten im JA selber über stundenweise Familienhilfen oder Tagesgruppen bis hin zur statio. Jugendhilfe

Oder: Es gibt / bzw. es gab massive Vorfälle durch die das JA aufmerksam gemacht wurde: Polizei, Schule...

Es ist nicht ungewöhnlich (das beziehe ich jetzt nicht auf Dich.. dies ist eine rein hypothetische Betrachtung ... vielleicht aber könnte es ja so oder so ähnlich sein), dass Eltern ihren Kindern aus verschiedenen Gründen nichts mehr entgegensetzen. Sucht - , Drogenproblematik, Krankheit, finanzielle Nöte der Eltern, oder der Elternteile selbst...

.. oder auch Kinder, die einen derartigen Terz machen... oder es einfach aus depressiven Motiven nicht mehr bringen sich etwas sagen zu lassen. Die Eltern sind hilflos oder überfordert... und geben ihrem Kind nach.

Die Fragen die sich das JA und/oder die Schule stellen könnten sind:

Bist Du wirklich krank? Oder schützt Du eine Krankheit vor, weil Du massive andere Probleme hast? Was steckt dahinter... und wie können wir dem Kind helfen?

Was für eine Krankheit? Bisher lagen trotz längerer Krankheit vielleicht keine ärztl. Atteste vor... und konnten auch nicht beigebracht werden. Die Schule hat ab irgendeinem Punkt nicht nur das Recht,- sondern auch die Pflicht dies zu hunterfragen. Zum Beispiel wenn man bemerkt, dass ein regelrechtes "Ärztehopping" stattfand-- also viele viele verschiedene Ärzte. Und das ist der allgemeinen Erfahrung nach ungewöhnlich und schürt Bedenken!

Warum bist Du bei längerer Krankheit nicht im Krankenhaus? Geht das alles so einfach eine längere (= schwerwiegende) Krankheit zu Hause ohne eine direkte ärztl. Begleitung auszukurieren?

Die Schule ebenso wie das JA werden sehr deutlich versucht haben von Deinen Eltern eine Erklärung zu bekommen.

Deine Eltern scheinen diese Erklärung schuldig zu bleiben.. auch das ist ein Zeichen.

Letztlich: Nein.. solange Du ein Attest hast kann Dich niemand zwingen

Aber... gesetzt den Fall, (und ich Schelm denke jetzt mal um die Ecke) Du bist vielleicht doch nicht wirklich krank... dann überlege gut, wie Du damit umgehen willst.

Tatsache ist, die Forderung des JA ist ein deutlicher Warnschuß

Und er kommt nicht aus der hohlen Hand um Dich (oder Deine Eltern) zu ärgern

Irgendetwas ist im Busch.. und nur Du weißt genau was es ist.

Sollte wirklich nichts im Busch sein... dann vergiß einfach was ich sage!

Jetzt habt ihr noch Gelegenheit mit dem JA zusammenzuarbeiten

Sollten aber andere Gründe dazu geführt haben, dass das JA in Deiner Familie steht (muss nicht mal was mit Dir direkt zu tun haben... Geschwister oder andere Vorkommnisse reichen völlig aus) - dann stellt sich die Frage, wie sehr Deine Eltern kooperieren... oder eben nicht.

Wenn weiterhin Gefahr droht, dass du den Anschluss an eine altersgemäße Entwicklung verpasst;- und dazu gehört die Erfüllung Deiner Schulpflicht ebenso wie eine geregelte Freizeit und Zeit für Dich selber... dann könnte (!!!) dieser Fall irgendwann mal vor dem Familiengericht landen.

Und dann wird es schwer... auch mit Anwälten

Denn die "Vorkommnisse" die die Handlungsgrundlage des JA begründen sind dokumentiert: Über Anzeigen bei der Polizei, Schuldokumentationen undundund...

Verstehst Du das? Ich will Dir keine Angst machen. Aber Du hast den Mumm und das Alter diese Frage hier zu posten... dann hast Du auch die Fähigkeit mit dieser Antwort umzugehen

Sincerly Norbert

xMariellax  07.01.2018, 21:56

Habe JA als ja gelesen und nicht als Jugendamt...

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Ticken die wirren Beamten jetzt ganz aus? Du hast ein ärztliches Attest und basta! Stell Dir vor, Du hättest eine ansteckende Krankheit und würdest wegen diesen Amtsdeppen in die Schule gehen... Bleib schön zu Hause und kuriere Dich aus, das Jugendamt kann Dir nichts!

das ist ja dreist vom jugendamt das die dich in die schule schicken wollen obwohl du krank bist. wie kommen die eigentlich dazu das von dir zu fordern? kann es sein, dass die schule sich mit denen in verbindung gesetzt? war denn kein elternteil zu hause die dem einhalt gebieten können?

Ich glaube kaum das das Jugendamt das machen kann...