Käuferschutz rückgängig machen?

3 Antworten

... daraufhin hab ich geschrieben,dass klingt erstmal ganz gut.

Wenn du das genau so geschrieben hast, hast du das Kaufangebot noch nicht angenommen und es ist somit auch noch kein Kaufvertrag zustande gekommen. "Ihr Angebot klingt gut" heisst nicht "Ja, dann machen wir es so" oder "Ja, ich nehme Ihr Angebot an", sondern lediglich "Ist interessant, ich werde es mir ueberlegen".

Anders waere es allerdings, wenn du etwas im Sinne von "Alles klar, so machen wir es" geschrieben haettest. Entscheidend ist also, ob du das Kaufangebot tatsaechlich angenommen oder es lediglich zur Kenntnis genommen hast.

sie hat dich gefragt ob dein angebot noch besteht und du hast nicht abgelehnt.

du hast das angebot bestätigt und sie hat dich bezahlt, du hast das geld erhalten und per definition bist du nun an dem punkt wo du als gegenzug die wahre aushändigen musst.

du könntest sie ja freundlich bitten den kauf rückgängig zu machen, den du per vertrag mit ihr abgeschlossen hast.

die war halt cleverer als du, da hast du keine chance so einfach, das ist das handelsgesetz.


DerCaveman  23.01.2021, 03:01
du hast das angebot bestätigt

So, wie sie es geschrieben hat, hat sie das Kaufangebot keineswegs angenommen, sondern lediglich ihr Interesse daran bekundet.

Naeheres wird man aber wohl nur sagen koennen, wenn man den genauen Kommunikationsverlauf kennt. Entscheidend ist die Frage, ob bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist oder nicht. Also ob sie sinngemaess gesagt hat "Ja, wir machen es so" oder nur "Ja, so koennten wir es vielleicht machen".

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xxfistexx  23.01.2021, 03:09
@DerCaveman

ein "angebot" ist kein interessen-dings-bums sondern ein konkretes ziel und eine bekennung dafür etwas auf dem legalen weg verkaufen zu wollen.

wenn man einen vorbehalt darin entdeckt, von diesem recht gebrauch zu machen oder einen anspruch darin entdeckt, so verfällt der anspruch darauf in dem moment, in dem man ihn nicht geltend macht.

der kassierer an der kasse, kann dir nach der bezahlung auch keine preiserhöhung mehr nach kassieren.

ein angebot zieht eine gewisse verbindlichkeit mit sich, zum beispiel eine beschreibung, einen wert, eine verbindlichkeit zur erfüllung der bedingungen im sinne des handelsgesetz.

wenn dich also jemand fragt, ob "das wirklich dein ernst ist für den preis" und du dann einfach nicht "nein" sagst, hast du das angebot nicht abgelehnt.

wenn du dann noch einen eimer neben dich stellst mit der aufschrift "bezahlen hier" und jeder sein geld hinein werfen kann, dann hast du ein ganz klares handelsgeschäft angeboten und zu einem verbindlichen teil ausgeführt.

der käufer befindet sich im recht, die angebotene und bezahlte wahre ein zu fordern.

es ist übrigens auch nicht rechtens, eine einmalige sache verbindlich mehreren käufern zu zu sagen. beide käufer haben in diesem fall das recht auf erstattung oder erfüllung des kaufvertrag oder eine ersatzleistung im selben wert.

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DerCaveman  23.01.2021, 03:58
@xxfistexx

Du scheinst davon auszugehen, dass bereits das Einstellen des betreffenden Artikels bei Ebay Klainanzeigen ein verbindliches Angebot sei. Das ist es aber - anders als bei einer Versteigerung - gerade nicht, sondern lediglich eine Aufforderung an die Allgemeinheit zur Abgabe eines verbindlichen Kaufangebots. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Verkaeufer dem Kaufangebot des Kaufinteressenten zustimmt, dieses also annimmt. Genau das scheint hier aber nicht geschehen zu sein. Der Verkaeufer scheint eben nicht zugestimmt, sondern lediglich sein Interesse an dem Kaufangebot geaeussert zu haben.

der kassierer an der kasse, kann dir nach der bezahlung auch keine preiserhöhung mehr nach kassieren

Wenn er das Geld angenommen hat, kann er das natuerlich nicht. Dann hat er das Kaufangebot des Kunden ja bereits angenommen und der Kaufvertrag wurde geschlossen. Moeglicherweise kann der Haendler den Vertrag aber anfechten. Darum geht es hier jedoch nicht.

Vorher kann er aber sehr wohl sagen: "Noe, zum am Regal angeschriebenen Preis verkaufe ich es dir nicht. Das Teil ist einen Euro teurer." Dann steht es dem Kunden frei, auf das nun erstmals erfolgte Angebot des Haendlers (vertreten durch den Kassierer) einzugehen und den einen Euro mehr zu bezahlen, oder es eben abzulehnen und ohne den Artikel nach Hause zu gehen.

Der Kassierer koennte sich damit zwar moeglicherweise wettbewerbswidrig verhalten haben (kommt auf den Einzelfall an), der Kunde hat aber auch dann keinen Anspruch darauf, den Artikel zum am Regal (oder auch am Artikel selbst) ausgezeichneten Preis zu erhalten. Es mangelt schliesslich an einem verbindlichen Angebot des Haendlers.

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xxfistexx  23.01.2021, 04:00
@DerCaveman

was folgt denn auf die zustimmung des kauf, die bezahlung.

der händler hat das geld stillschweigend in empfang genommen, also befindet er sich in der verpflichtung die gegenleistung des vertrages zu erfüllen. obgleich hier nur 100% anzahlung geliefert wurden von käufer.

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DerCaveman  23.01.2021, 04:42
@xxfistexx

Wie die FS schreibt, hat der Kaeufer das Geld unaufgefordert geschickt, weil er irrtuemlich davon ausging, der Kaufvertrag sei bereits geschlossen. Akzeptiert die FS die Zahlung nun, erklaert sie damit konkludent (durch schluessiges Handeln) die Annahme des Kaufangebots. Akzeptiert sie die Zahlung aber nicht und schickt das Geld wieder zurueck (bzw. bietet die Rueckueberweisung an), hat sie das Kaufangebot nicht angenommen und es gibt keinen Kaufvertrag.

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xxfistexx  23.01.2021, 17:38
@DerCaveman

wer ein angebot macht, bestätigt indes bereits das er es verkaufen möchte, wenn er dann nicht widerspricht auf nachfrage dazu, dann hat er den kauf akzeptiert.

das ist doch nicht wie bei windows, wo man erstmal bestätigen muss das man bestätigt bestätigt zu haben, damit etwas passiert. das ist handel, das läuft ein bisschen fieser ab.

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DerCaveman  24.01.2021, 00:44
@xxfistexx
wer ein angebot macht ...

Noch einmal und jetzt aber auch zum letzten Mal: Das erste und bislang auch einzige Angebot, das wir hier haben, ist des Kaufangebot der Kaufinteressentin. Dieses hat die FS aber offensichtlich nicht angenommen. Das Einstellen des Artikels in das Anzeigenportal war hingegen noch kein Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots.

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xxfistexx  24.01.2021, 01:11
@DerCaveman

der verkäufer hat zur bestätigung ein automatisches zahlungsmittel angeboten und die zahlung bereits akzeptiert. bei wem, denkst du "liegt" die "schuld" aus dieser perspektive betrachtet?

ich habe bereits zur einigung vorgeschlagen das der verkäufer dem käufer gegenüber ein offenkundiges angebot zu dieser situation macht. das ist mein "bericht" darüber.

der kernpunkt deiner aussage ist doch, dass du den peter dem hans in die socke stecken willst mit der vermutung das der verkäufer nicht ahnen konnte.. wie eine automatische zahlungsabwicklung auf einer digitalen handelsplattform im internet funktionieren könnte.

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DerCaveman  24.01.2021, 03:25
@xxfistexx
der verkäufer hat zur bestätigung ein automatisches zahlungsmittel angeboten und die zahlung bereits akzeptiert. bei wem, denkst du "liegt" die "schuld" aus dieser perspektive betrachtet?

Verstaendnisfrage, weil ich mich mit den Ablaeufen bei Paypal und auch bei Ebay Kleinanzeigen nicht auskenne: Ist es fuer eine Zahlung ueber Paypal erforderlich, dass einem der Zahlungsempfaenger aktiv seine Paypal Daten uebermitteln muss, um an diesen eine Zahlung leisten zu koennen? Oder sind die Daten bei Paypal hinterlegt, mit der jeweiligen Anzeige verknuepft und werden automatisch dem Zahlungsempfaenger zugeordnet, ohne dass hierfuer irgendeine Aktivitaet des Zahlungsempfaengers erforderlich ist?

Ich ging davon aus, dass man ueber Paypal zahlt, ohne dass der Zahlungsempfaenger dafuer irgend etwas zu tun braucht. Also dass die Daten beider Seiten einander automatisch von Paypal zugeordnet werden und man somit eine Zahlung auch dann leisten kann, wenn der Zahlungsempfaenger das gar nicht will bzw. vorher gar nichts davon wusste.

Wenn ich damit falsch liege und eine Zahlung nur moeglich ist, wenn der Zahlungsempfaenger auf den konkreten Zahlungsvorgang bezogen in irgendeiner Weise gesagt hat "Ja, ich will dein Geld" oder "Schick mir das Geld, hier hast du meine Daten", hast du natuerlich recht. Dann hat die FS damit das Kaufangebot angenommen. Wenn die Zahlung aber ohne jegliche Mitwirkung des Zahlungsempfaengers erfogt ist, dann nicht.

Wenn ich beispielsweise bei einem Haendler bestelle, zufaellig dessen Bankverbindung kenne und ihm einfach unaufgefordert den in einer seiner Verkaufsanzeigen genannten Preis ueberweise, kommt damit kein Kaufvertrag zustande. Hat dieser mir aber aufgrund meines Kaufangebots seine Bankverbindung mitgeteilt, damit ich bezahlen kann, schon.

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ebay kleinanzeigen bietet keine bezahlungssystem an

das geld hast du erhalten.......


Angela2801 
Fragesteller
 23.01.2021, 01:41

Also erst wenn Ebay mir ne Mail schickt schicke ich das Paket los und sobald es bei dem Empfänger ankommt kriege ich das Geld überwiesen

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