Käufer will fake Schuhe?
Ich habe Schuhe gekauft mit dem Ziel sie weiter zu verkaufen. Als ich einen Käufer gefunden habe, habe ich die Schuhe überprüft und gesehen das es Fake Schuhe sind. Ich wollte die Verhandlungen sofort abbrechen und den Verkauf einstellen. Allerdings hat der Mann der die Schuhe kaufen will nicht auf meine Nachrichten geantwortet sondern besteht weiterhin darauf die Schuhe zu bekommen. Er hat jetzt auch sein Geld überwiesen obwohl ich ihm mehrmals gesagt habe das die Schuhe eine Fälschung sind. Was sollte ich jetzt am besten tun verkaufen oder die Schuhe doch behalten und ihm sein geld einfach zurück überweisen??
Danke für alle Antworten.
6 Antworten
Hallo erstmal,
sondern besteht weiterhin darauf die Schuhe zu bekommen
na klar, wenn er sich ein bisschen auskennt, kann er nach Erhalt der Fake Schuhe auf die Lieferung von Original Schuhe bestehen !!
Das heisst: Du musst diese kaufen und liefern!!
Was sollte ich jetzt am besten tun
Wenn Du meine Antwort verstanden hast, wirst Du hoffentlich wissen, was Du zu tun hast !
Was sollte ich jetzt am besten tun
Ruf unbedingt den eBay Support an; schildere den Vorgang genau wie hier.
Sie werden den Schriftverkehr zwischen Dir und dem Käufer lesen und entsprechend eingreifen.
Dann kann dieser Käufer nichts mehr gegen Dich unternehmen.
Viel Glück
worauf: Der Käufer muss nicht darauf eingehen!: Kauf abbrechen.
Verkäufer will ersteigerten Artikel nicht verkaufen - geht das?Onlineauktionen sind sowohl für Käufer als auch für Verkäufer bindend. Mit dem Ende der Auktion besteht zwischen Verkäufer und Höchstbietendem ein Kaufvertrag gem. § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Liefert ein Verkäufer nicht, verstößt er gegen den Vertrag und gegen die eBay-AGB.
- Der Verkäufer ist somit zur Herausgabe der Ware verpflichtet. Das gilt gleichermaßen für private und gewerbliche Verkäufer.
- Der Verkäufer kann den Kaufvertrag gem. § 119 BGB wegen Irrtums anfechten. Der Nachweis eines Irrtums ist jedoch schwer und gelingt selten.
Ehm...was genau hast du jetzt an der Frage des TE nicht mitbekommen? Verkäufer kann also anfechten, es liegt nachweislich ein Irrtum vor!
"Ich habe Schuhe gekauft mit dem Ziel sie weiter zu verkaufen." Also bist Du gewerblich unterwegs. Hoffe Du hast das dem Gewerbe- und wichtiger dem Finanzamt mitgeteilt.
Ansonsten schuldest Du jetzt ganz banal die Originalschuhe. Wo auch immer Du die herbekommst.
Gut angefangen. Dann schlecht nachgelassen.
Bis jetzt schuldet der FS noch gar nichts !
Warum nicht? Erklär doch mal besser, du schreibst immer nur einen kurzen Satz, wo keiner was mit anfangen kann, gehts auch ausführlich?
Gefälschte Markenware darfst Du nicht über eBaykleinanzeigen anbieten und verkaufen
Du hast den Käufer auf Deinen Irrtum aufmerksam gemacht bevor eine Einigung über den Kauf zustande kam und daher würde ich das Geld dann auch zurücküberweisen.
Den Support von eBaykleinanzeigen informieren, damit die die Anzeige löschen. Sämtlichen Schriftwechsel und auch die Anzeige vorher abspeichern.
Anhand der eingestellten Fotos kann man doch sicher auch schon die Fälschung erkennen?
Könnte schwer werden für dich !
Wenn ihr euch schon handelseinig ward und du die Schuhe zu dem Zeitpunkt noch als echt beschrieben hast - könnte er sogar auf echte bestehen!
Denke da solltest du ganz vorsichtig sein, vor allem wenn du von vorneherein vor hattest damit zu handeln…
Bist du Rechtschutzversichert? Dann lass dich zumindest mal telefonisch beraten
Schwierig, da du die Schuhe als "echt" verkaufen wolltest. Ich würde den Kauf abbrechen, mit Verweis auf die Strafbarkeit beim Handel mit gefälschten Waren. Da dir dies erst spät aufgefallen ist, überweist du ihm sein Geld zurück und löst den Vertrag auf. Wenn du dich jetzt an den Kaufvertrag halten willst, was man eigentlich im Normalfall tun muss, läufst du aber Gefahr, dich selbst strafbar zu machen und das ist nicht zumutbar. Darum ist hier in diesem Fall denk ich die Möglichkeit gegeben, einen Kaufvertrag aufzulösen.
Aber alles ohne Gewähr.
Kauf abbrechen.