Käufer will fake Schuhe?

6 Antworten

Hallo erstmal,

sondern besteht weiterhin darauf die Schuhe zu bekommen

na klar, wenn er sich ein bisschen auskennt, kann er nach Erhalt der Fake Schuhe auf die Lieferung von Original Schuhe bestehen !!

Das heisst: Du musst diese kaufen und liefern!!

Was sollte ich jetzt am besten tun

Wenn Du meine Antwort verstanden hast, wirst Du hoffentlich wissen, was Du zu tun hast !

Margita1881  19.10.2021, 13:31

Was sollte ich jetzt am besten tun

Ruf unbedingt den eBay Support an; schildere den Vorgang genau wie hier.

Sie werden den Schriftverkehr zwischen Dir und dem Käufer lesen und entsprechend eingreifen.

Dann kann dieser Käufer nichts mehr gegen Dich unternehmen.

Viel Glück

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249761  19.10.2021, 13:31

Kauf abbrechen.

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Margita1881  19.10.2021, 13:41
@249761

worauf: Der Käufer muss nicht darauf eingehen!: Kauf abbrechen.

Verkäufer will ersteigerten Artikel nicht verkaufen - geht das?

Onlineauktionen sind sowohl für Käufer als auch für Verkäufer bindend. Mit dem Ende der Auktion besteht zwischen Verkäufer und Höchstbietendem ein Kaufvertrag gem. § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Liefert ein Verkäufer nicht, verstößt er gegen den Vertrag und gegen die eBay-AGB.

  • Der Verkäufer ist somit zur Herausgabe der Ware verpflichtet. Das gilt gleichermaßen für private und gewerbliche Verkäufer.
  • Der Verkäufer kann den Kaufvertrag gem. § 119 BGB wegen Irrtums anfechten. Der Nachweis eines Irrtums ist jedoch schwer und gelingt selten.
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249761  19.10.2021, 15:40
@Margita1881

Ehm...was genau hast du jetzt an der Frage des TE nicht mitbekommen? Verkäufer kann also anfechten, es liegt nachweislich ein Irrtum vor!

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NonNam  19.10.2021, 14:01

Gut angefangen. Dann schlecht nachgelassen.

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"Ich habe Schuhe gekauft mit dem Ziel sie weiter zu verkaufen." Also bist Du gewerblich unterwegs. Hoffe Du hast das dem Gewerbe- und wichtiger dem Finanzamt mitgeteilt.

Ansonsten schuldest Du jetzt ganz banal die Originalschuhe. Wo auch immer Du die herbekommst.

Margita1881  19.10.2021, 14:16

Gut angefangen. Dann schlecht nachgelassen.

Bis jetzt schuldet der FS noch gar nichts !

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249761  19.10.2021, 15:38
@Margita1881

Warum nicht? Erklär doch mal besser, du schreibst immer nur einen kurzen Satz, wo keiner was mit anfangen kann, gehts auch ausführlich?

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NonNam  19.10.2021, 16:39
@249761

Du hast recht. Ich habe auf einen anderen Kommentar antworten wollen. Entschuldige bitte. Da war ich oder die Software hier unsinnig.

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Gefälschte Markenware darfst Du nicht über eBaykleinanzeigen anbieten und verkaufen

https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/policy/#Unzul%C3%A4ssige%20Artikel,%20Jobs%20und%20Dienstleistungen

Du hast den Käufer auf Deinen Irrtum aufmerksam gemacht bevor eine Einigung über den Kauf zustande kam und daher würde ich das Geld dann auch zurücküberweisen.

Den Support von eBaykleinanzeigen informieren, damit die die Anzeige löschen. Sämtlichen Schriftwechsel und auch die Anzeige vorher abspeichern.

Anhand der eingestellten Fotos kann man doch sicher auch schon die Fälschung erkennen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gutachtertätigkeit (Zollbeschlagnahmen)

Könnte schwer werden für dich !

Wenn ihr euch schon handelseinig ward und du die Schuhe zu dem Zeitpunkt noch als echt beschrieben hast - könnte er sogar auf echte bestehen!

Denke da solltest du ganz vorsichtig sein, vor allem wenn du von vorneherein vor hattest damit zu handeln…

Bist du Rechtschutzversichert? Dann lass dich zumindest mal telefonisch beraten

Schwierig, da du die Schuhe als "echt" verkaufen wolltest. Ich würde den Kauf abbrechen, mit Verweis auf die Strafbarkeit beim Handel mit gefälschten Waren. Da dir dies erst spät aufgefallen ist, überweist du ihm sein Geld zurück und löst den Vertrag auf. Wenn du dich jetzt an den Kaufvertrag halten willst, was man eigentlich im Normalfall tun muss, läufst du aber Gefahr, dich selbst strafbar zu machen und das ist nicht zumutbar. Darum ist hier in diesem Fall denk ich die Möglichkeit gegeben, einen Kaufvertrag aufzulösen.

Aber alles ohne Gewähr.