Jobcenter Lässt mich wohnunglos ist das rechtens?

8 Antworten

Jkotk schreibt:

meine mutter will mich nicht und wir haben keinen Kontakt ich habe häusliche gewalt etc erlebt und zurück zu ihr zu gehen ist unmöglich darf das jobcenter mich obdachlos lassen und was kann ich nun tun

Das Jobcenter entscheidet, ob

"die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann"

oder doch, heißt es in Absatz 5 SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung zur Frage, ob man unter 25 Geld für eine eigene Unterkunft plus Heizkosten erhält oder nicht.

Und nicht dein Herz!

Gegen die Entscheidung des Jobcenters hast du einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen, beim Jobcenter selbst. Wenn dir die Entscheidung des Jobcenters über deinen Widerspruch immer noch nicht passt, kannst du dagegen Klage einreichen beim Sozialgericht. Dort kannst du im Eilfall auch sofort eine Eilklage einreichen, also einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen das Jobcenter, etwa auf sofortige Übernahme deiner Wohn- und Heizkosten in einer neuen eigenen Wohnung.

Für alle drei Rechtsschritte wäre es aber vorteilhaft, sie besser zu begründen als mit reinen Floskeln wie hier: "kein Kontakt mehr", "häusliche gewalt etc erlebt", das kann sollte man nicht einfach so daherlabern, sondern "Butter bei die Fische tun", also konkret beschreiben, was los war und warum!

Wenn es für einen Widerspruch zu spät ist, also der Bescheid dir schon vor länger als einem Monat zugestellt worden ist, kannst du beim Jobcenter einen neuen Antrag stellen, oder einen Antrag auf Überprüfung der alten Sache im Sinne von SGB XII § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Das Jobcenter ist absolut null für deine Wohnung zuständig, das is man immer selber, außer du hastn Betreuer der alles für dich regelt.

Hier brauchste keine Hilfe erwarten.

Aber um dir dennoch zu helfen folgendes.

Es gibt von der stadt sogenannte Notunterkünfte, das sind keine Obdachlosenheime, das sind meist richtige Wohnungen auf Zeit.

Zweitens geh zum Jugendamt wenn du keine Ausbildung angefangen hast sind die bis zu deinem 25en Lebensjahr zuständig.

C die Aussage vom Jobcenter mit du musst zu Mami zurück ja das sagen sie gerne

Dann gehst du da hin und sagst ihnen Entschuldigen sie aber die Wohnsituation is für mich nicht tragbar, meine Mutter ist GEewalttätig mir gegenüber, ich habe auch überlegt eine Anzeige bei der Polizei gegen sie zu erstatten und daher ist es für mich (gg art 1) Menschenunwürdig mich wieder zu Hause Wohnhaft zu melden.

Und als allerwichtigsten Punkt;

Lies die ersdten 19 Grundgesetze durch die sind sehr wertvoll und wichtig, diese Gesetze stehen über allen andern.

Das zuständige Gericht heißt Sozialgericht.

Mit dem Briefkopf; Antrag auf einstweilige Anordnung antwortet man dir inenrhalb von drei Tagen.

Funktioniert muss aber immer angegeben werden.

Dort kannst du zb solche Situationen wie bei Mutter wohnen soll auflisten und die sagen dann dem Jobcenter welche Maßnahmen sie nich einsetzen dürfen.

Wenn du nich weiter kommst es gibt in so gut wie Jeder Stadt mindestens eine Anlaufstelle für Obdachlose und Menschen die irgendwie benachteiligt sind.

Häufig von der Awo

Auch von der Caritas

Und so gut wie jedes Rathaus hat einen Angestellten Sozialarbeiter.

Es gibt also genug Mittel die du ganz ohne Jobcenter nutzen kannst.

An deiner Stelle würde ich eine Beschwerde einreichen.

Auf zum Gericht. Eilantrag beim Sozialgericht. Beratungshilfeschein und Anwalt aufsuchen.

Deine Story glaube ich Dir jedoch nicht ganz. Einfach so lehnt ein JC und Amt nichts ab.

ewigsuzu  14.02.2022, 17:09

das is nich einfach so sondern die begründung ja wohn doch zu hause was nunmal daran liegt das man bis 25 nochn vormund in der art haben kann bzw kindergeld bekommen kann.

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