Jemand wurde in der Bahn ausgefragt, wo er hinfährt und so.. Er hat falsch geantwortet.. Jemand hat behauptet: Das das strafbar und evtl ..Schad.er. pfl.?

8 Antworten

Das ist Quatsch. Es sei denn, es war der Schaffner und dein jemand wurde beim Schwarzfahren erwischt.

Wenn das eine Fahrgastbefragung war, mit der Verkehrsunternehmen z. B. die Fahrgastströme in einer Region analysieren wollen, dann sind die Angaben völlig freiwillig. Und wenn bei so einer Befragung jemand "Mist" erzählt, dann ist das keineswegs strafbar. Auch das Verweigern einer Auskunft bei solchen Verkehrserhebungen ist zulässig. Die Teilnahme an so etwas ist immer freiwillig.

Allerdings empfiehlt es sich für Fahrgäste schon, korrekte und vollständige Antworten zu geben. Denn die erhobenen Daten werden letztlich verwendet, um das Fahrtenangebot zu verbessern (z. B. mehr Züge zu nachfragestarken Zeiten, bessere Umsteigemöglichkeiten zu häufig frequentierten Anschlußzügen usw.).

Falschangaben bei derartigen Befragungen werden übrigens bei der Auswertung recht leicht erkannt. Zum einen merken die Erheber oft logische Mängel bereits bei der Befragung und vermerken das. Zum anderen wird gelegentlich auch nach der verwendeten Fahrkarte gefragt. Und wenn Fahrkarte und Reiseziel nicht übereinstimmen, oder der Fahrtweg vom Fahrplan her nicht sinnvoll ist, dann fällt das allerspätestens bei der Plausibilisierung der Erhebungsdaten auf.

wie definierst Du hier "Jemand", das heißt wer genau hat hier "ausgefragt"? Wenn es ein Fahrkartenkontrolleur oder Schaffner war, dann sollte man halt nicht falsch antworten... Es ging wohl eher nicht darum, was derjenige vor hat, sondern wo er aussteigen möchte. Wenn er z.B. von Freiburg nach Berlin fährt und sagt, dass er in Karlsruhe aussteigt, dann gibt es zwangsläufig Probleme, weil die Fahrkarte wohl nur bis Karlsruhe Gültigkeit... Allerdings wäre eine detaillierte Frage hier schon wesentlich aufschlussreicher...

Quatsch. Du bist nur als Zeuge bei Polizei und Gericht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.

Bei einer Marktforschungsumfrage eines privaten Unternehmens kannst du sagen, was du willst.

Wenn er den Fahrkartenkontrolleur angelogen hat um eine peiswertere Fahrkarte zu erlangen, dann könnte das als Schwarzfahren ausgelgt werden. Aber Schadensersatz? Warum?